Erklärung zur Barrierefreiheit

Der EWSA verpflichtet sich, sein Internetportal gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Internetportal https://www.eesc.europa.eu/de/.

Die Erklärung abgebende Stelle

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Rue Belliard/Belliardstraat 99

B-1040 BRÜSSEL

Belgien

Kontakt: webeesc

Einhaltung der Standards

Dieses Internetportal ist so gestaltet, dass die Standards WCAG 2.0 und WCAG 2.1 eingehalten werden.

Ergebnisse der Prüfung

Ein externes Unternehmen hat das Internetportal nach den Kriterien für die Standards WCAG 2.0 und WCAG 2.1 geprüft.

WCAG 2.0

Die Prüfung des Portals ergab, dass die Kriterien des Standards WCAG 2.0 in den maßgebenden Konformitätsstufen A und AA insgesamt zu 100 % eingehalten werden, wobei sich das Ergebnis wie folgt aufschlüsselt:

  • 100 % Konformität für die Kriterien der Konformitätsstufe A
  • 100 % Konformität für die Kriterien der Konformitätsstufe AA.

WCAG 2.1

Die Prüfung des Portals ergab, dass die Kriterien des Standards WCAG 2.1 in den maßgebenden Konformitätsstufen A und AA insgesamt zu 100 % eingehalten werden, wobei sich das Ergebnis wie folgt aufschlüsselt:

  • 100 % Konformität für die Kriterien der Konformitätsstufe A
  • 100 % Konformität für die Kriterien der Konformitätsstufe AA.

Nicht zugängliche Inhalte

Inhalte von Dritten

  • Twitter-Timeline: der EWSA bietet auf bestimmten Internetseiten (zum Beispiel auf der Seite des EWSA-Präsidenten) eine Liste seiner Twitter-Beiträge an. Format und Aufbereitung dieses Angebots können nicht vom EWSA angepasst werden. Dieser Inhalt gilt als Inhalt Dritter und ist damit ausgenommen.
  • Videos werden über den YouTube-Player abgespielt, was zu bestimmten Fehlern führen kann.

Inhalte des Internetportals

Die nachstehend aufgeführten vom EWSA erstellten Inhalte erfüllen nicht in vollem Umfang die Normen für die Barrierefreiheit.

Multimedia-Inhalte

Auf dem EWSA-Internetportal sind zahlreiche Videos eingestellt. Diese Videos werden sehr häufig zur Veranschaulichung von Artikeln veröffentlicht. Angesichts der großen Zahl dieser Videos, bei denen es sich nicht um zentrale Inhalte des Internetportals handelt, wird der Aufwand für ihre barrierefreie Gestaltung als unverhältnismäßig angesehen.

Bestimmte Videos haben keine Untertitel oder integrierte Untertitel, die sich nicht ausschalten lassen, oder die Sprache der Untertitel entspricht nicht der Sprache des Videos.

Für alle Videos, die Gegenstand der dieser Erklärung zu Grunde liegenden Prüfung waren, liegen jedoch wörtliche Transkriptionen vor. Der EWSA bemüht sich, zumindest für alle veröffentlichten Videos, die Informationszwecken dienen, eine wörtliche Transkription in strukturierter Textform anzubieten.

Verwaltungsdokumente

Der EWSA verfasst regelmäßig eine sehr große Zahl von Dokumenten im Rahmen der Büroautomation. Bei allen derzeit veröffentlichten Dokumenten gibt es Konformitätsdefizite (die allerdings dem Abruf der Informationen nicht im Wege stehen).

Es handelt sich dabei vor allem um die Dokumente der Rubrik Unsere Arbeit (Stellungnahmen, Informationsberichte usw.), aber auch anderer Rubriken (z. B. Aktuelles).

Angesichts der großen Zahl bereits veröffentlichter Inhalte wird der Aufwand für die barrierefreie Gestaltung aller dieser Inhalte als unverhältnismäßig angesehen. Der EWSA arbeitet jedoch Anstrengungen an der Einführung eines barrierefreien Modells, um die künftigen Veröffentlichungen anzupassen.

Bestimmte PDF-Dokumente (insbesondere in der Rubrik „Über uns“) sind nicht barrierefrei. Diese Veröffentlichungen galten zum Zeitpunkt der Prüfung als Archivmaterial. Als solches sind sie von der Anpassungspflicht ausgenommen.

Anspruch auf Entschädigung

Sollte ein Nutzer bei der Konsultation eines dieser Dokumente oder Videos auf eine Barriere stoßen, wird er gebeten, sich an den für Barrierefreiheit zuständigen Ansprechpartner des EWSA zu wenden, damit dieser ihm umgehend eine barrierefreie Version des gewünschten Dokuments zur Verfügung stellt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die vorliegende Erklärung wurde am 27. September 2019 erstellt.

Ein externes Unternehmen hat 30 Internetseiten des Internetportals auf sämtliche Konformitätskriterien A und AA des Standards WCAG 2.0 geprüft.

Im Rahmen der Konformitätsprüfung analysierte Internetseiten

Die Prüfung erstreckte sich auf eine Stichprobe von 30 Internetseiten des Internetportals. Geprüft wurde lediglich die englische Sprachfassung der Internetseiten, wobei Fehler auch in anderen Sprachfassungen des Portals und auf zahlreichen Internetseiten, die nicht zur Stichprobe gehörten, korrigiert wurden.

  1. Startseite
  2. Navigationsmenü
  3. Über uns
  4. Präsident
  5. Organisationsplan
  6. Stellungnahmen (mit Suchfiltern)
  7. Eine Stellungnahme
  8. Veröffentlichungen (mit Advanced search)
  9. Ein Politikbereich
  10. Ein Suchergebnis
  11. Veranstaltungen
  12. EBI-Tag 2018 – Programm
  13. Eine Pressemitteilung
  14. Eine EWSAinfo-Ausgabe (Juli 2018)
  15. Der EWSA in den sozialen Medien
  16. Mediathek
  17. Eine Fotogalerie
  18. Ein Video der Tage der Zivilgesellschaft 2018
  19. Ansprechpartner Presse
  20. Präsentation – Gruppe Arbeitnehmer
  21. Organisation – Gruppe Arbeitnehmer
  22. Eine Liste von Partnerorganisationen
  23. Wie ist der EWSA erreichbar?
  24. Sitemap
  25. Jobs
  26. CESlink
  27. Redner (Speakers)
  28. Das Verfahren Schritt für Schritt (Step by step procedure)
  29. Team der Präsidentin des EWSA
  30. Video des Präsidenten (mit integrierten Untertiteln)

Technische Angaben zur Erstellung des Internetportals und zu den Prüfungen auf Barrierefreiheit

Für die Erstellung des Internetportals verwendete Technologien

  • HTML5
  • CSS
  • JavaScript

Eingesetzte Benutzeragenten und assistive Technologien zur Überprüfung der barrierefreien Gestaltung der Inhalte

Die Wiedergabe von „Rich-Internet-Komponenten“ wurde für folgende Kombinationen getestet:

  • Firefox 69.1 / NVDA 2019
  • Internet Explorer 11 und JAWS 2018

Feedback und Kontaktdaten

Zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Inhalte können Sie uns über die nachfolgende E-Mail-Adresse kontaktieren, um uns Probleme zu melden oder unzugängliche Informationen oder Dokumente anzufordern. Wir antworten Ihnen so bald wie möglich.

webeesc

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie auf eine Barriere stoßen und deshalb auf einen bestimmten Inhalt oder eine Funktion des Internetportals nicht zugreifen können, Sie uns davon in Kenntnis setzen und innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, dann können Sie sich mit einer Beschwerde an den Europäischen Bürgerbeauftragten wenden.

Europäischer Bürgerbeauftragter
1 avenue du Président Robert Schuman
CS 30403
F-67001 Strasbourg Cedex

Jean-Pierre Villain, Geschäftsführer von Access42

Downloads

Déclaration d'accessibilité 2019
ACCESSIBILITY STATEMENT 2019