Allgemeine und berufliche Bildung

Die allgemeine und berufliche Bildung sind entscheidend für die Zukunft Europas. Daher hat die EU als ersten Grundsatz für ihre europäische Säule sozialer Rechte „das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form“ gewählt. Ziel der allgemeinen und beruflichen Bildung ist vor allem, Europas junge Bürgerinnen und Bürger für ihre Verantwortung in einer multikulturellen und inklusiven Gesellschaft zu sensibilisieren und ihnen die Kompetenzen und Fähigkeiten zu vermitteln, die sie benötigen, um einen Beitrag zu einer wettbewerbsfähigen europäischen Wirtschaft zu leisten. In einer Gesellschaft, die rasch auf neue Herausforderungen reagieren muss, wie etwa auf den zunehmenden Einsatz von Technik, der sich auf alle Arbeitsplätze und Branchen auswirkt, ist das lebenslange Lernen eine neue Priorität geworden, da Arbeitgeber und Arbeitnehmer hierdurch erfolgreich auf Marktgegebenheiten reagieren können, bzw. Arbeitslose umgeschult oder weiterqualifiziert werden können, um einen neuen Arbeitsplatz zu finden; das lebenslange Lernen ist besonders wertvoll für Menschen aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen, z. B. für ältere Menschen und Geringqualifizierte.

Für die nationalen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sind zwar die Mitgliedstaaten zuständig, doch kann die EU Maßnahmen ergreifen, um die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, zu koordinieren und zu ergänzen – durch Initiativen wie Erasmus+, die Förderung vielfältiger Projekte und die Agenda für neue Kompetenzen, die Menschen dabei helfen soll, einen hochwertigen Arbeitsplatz zu finden und ihre Zukunftsaussichten zu verbessern.

In seinen einschlägigen Stellungnahmen und Informationsberichten hat sich der EWSA für das Recht der Menschen auf eine hochwertige Bildung, eine Ausbildung und Praktikumsplätze sowie auf faire Chancen auf einem inklusiven Arbeitsmarkt eingesetzt.