Mitglieder und Gruppen

Der EWSA zählt 329 Mitglieder aus allen EU-Mitgliedstaaten, die für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt werden. Eine Wiederernennung nach Ablauf dieses Zeitraums ist möglich. Die aktuelle Mandatsperiode läuft von Oktober 2015 bis September 2020. Die Mitglieder werden von den nationalen Regierungen vorgeschlagen und vom Rat der Europäischen Union ernannt. Sie sind weisungsunabhängig und üben ihre Tätigkeit im Interesse aller Unionsbürgerinnen und -bürger aus. Die Zahl der Mitglieder pro Land richtet sich nach der jeweiligen Bevölkerungsstärke.

Die Mitglieder sind in drei Gruppen organisiert, die Arbeitgeber (Gruppe I), Arbeitnehmer (Gruppe II) und die Organisationen der Zivilgesellschaft (Landwirte, freie Berufe, Verbraucher usw. – Gruppe III) vertreten. Jede Gruppe verfügt über ihr eigenes Sekretariat. Die Mitglieder bestimmen selbst, welcher Gruppe sie angehören möchten.

Die EWSA-Mitglieder können sich, wenn sie dies wünschen, in Interessengruppen zusammenschließen, die die verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Interessen der organisierten Zivilgesellschaft der EU vertreten und aus den Mitgliedern der drei Gruppen bestehen.