Beschäftigung

Obwohl die wirtschaftliche Erholung der vergangenen Jahre eher mäßig ausfiel, hat die Gesamtbeschäftigung in der EU zugenommen und die Arbeitslosigkeit ist zurückgegangen. Die aktuellen Zahlen bei der Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit sind jedoch nicht hinnehmbar. Europa muss zuallererst daran arbeiten, mehr und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund struktureller Faktoren des Wandels wie technologische Innovationen und Globalisierung mit Chancen, aber auch Herausforderungen für den Bereich Beschäftigung.

In erster Linie sind die Mitgliedstaaten zuständig für die Beschäftigungspolitik. Die EU arbeitet jedoch gemeinsam mit ihnen im Rahmen einer koordinierten Strategie, der europäischen Beschäftigungsstrategie. Die EU fördert die Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten und unterstützt und bewertet deren Bemühungen, hauptsächlich über das Europäische Semester, die beschäftigungspolitischen Leitlinien und die Überwachung der nationalen Politik (Gemeinsamer Beschäftigungsbericht, nationale Reformprogramme und länderspezifische Empfehlungen).

Die Europäische Kommission ist verpflichtet, den EWSA zu Beschäftigungsfragen anzuhören. Der EWSA hat Stellungnahmen zu allen wichtigen Initiativen auf EU-Ebene erarbeitet (z. B. europäische Säule sozialer Rechte, Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen, Beschäftigungspaket, Jugendgarantie).

Für Beschäftigungsfragen ist in der Regel die Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft (SOC) zuständig, bzw. insbesondere die Arbeitsmarktbeobachtungsstelle, die Tendenzen und Herausforderungen für die Arbeitskräfte und Arbeitsmärkte in der EU beobachtet.