Zugang zu Dokumenten des EWSA

In Artikel 15 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist das Recht der Bürger und der Personen mit Wohnsitz in der EU auf Zugang zu Dokumenten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union verankert.

Der EWSA hat die konkreten Bestimmungen über den Zugang zu seinen Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 in dem Beschluss 2003/603/EG festgelegt.

Wie können die Bürgerinnen und Bürger auf die Dokumente des EWSA zugreifen?

  • Um den Bürgerinnen und Bürgern der EU den Zugang zu Dokumenten zu erleichtern, hat der EWSA das elektronische Dokumentenregister DM Search entwickelt.
  • DM Search ermöglicht einen unmittelbaren Zugriff auf die Dokumente des EWSA.
  • Die Dokumente sind dort in elektronischem Format direkt zugänglich.
  • Der Zugang ist kostenlos und die Abfrage muss nicht begründet werden.

Was, wenn ein Dokument über das Dokumentenregister DM Search nicht gefunden oder eingesehen werden kann?

  • Dokumente, die mit DM Search nicht direkt auffindbar oder einsehbar sind, können angefordert werden. Entsprechende Anträge können beim EWSA über das nachstehende Formular gestellt werden.

Wie lange dauert es in diesem Fall, bis eine Antwort vorliegt?

  • Das Verfahren im EWSA umfasst zwei Stufen: den ursprünglichen Antrag und den Zweitantrag.
  • Nach Eingang prüft der EWSA den Antrag und antwortet innerhalb einer Frist von 15 Arbeitstagen. In seltenen Ausnahmefällen kann die Bearbeitungsfrist um weitere 15 Arbeitstage verlängert werden.
  • Wenn Ihr ursprünglicher Antrag ganz oder teilweise abgelehnt wird oder wenn Sie in der festgelegten Frist keine Antwort erhalten, können Sie innerhalb von 15  Arbeitstagen unter Verwendung desselben Formulars einen Zweitantrag stellen. Bitte geben Sie an, dass es sich um einen Zweitantrag handelt, und fügen Sie die Registrierungsnummer des ursprünglichen Antrags hinzu. Der Zweitantrag muss innerhalb von 15 Arbeitstagen ab seiner Registrierung vom EWSA bearbeitet werden.
  • Antwortet der EWSA nicht innerhalb der vorgesehenen Frist auf Ihren Zweitantrag oder lehnt er diesen ganz oder teilweise ab, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, zu klagen oder eine Beschwerde bei der Bürgerbeauftragten einzureichen.

In welcher Form erfolgt die Bearbeitung meiner Daten aus dem Antragsformular?

  • Die Verordnung (EU) 2018/1725 gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Formular für die Beantragung eines Zugangs zu Dokumenten erhoben werden.
  • In der Datenschutzerklärung (die unten in allen Amtssprachen der EU heruntergeladen werden kann) finden Sie sämtliche Informationen und Einzelheiten zur Verarbeitung Ihrer Daten durch den EWSA.
Sollte Ihre Dokumentensuche über „DM Search“ erfolglos bleiben, können Sie die Dokumente mit einem Antrag anfordern. Nutzen Sie dazu bitte dieses FORMULAR zur Anforderung von Dokumenten.

Downloads

Decision on the direct public access of EESC meeting minutes and attendance lists
Privacy statement: Form requesting access to documents