Über uns

„Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission werden von einem Wirtschafts- und Sozialausschuss […] unterstützt, [der] beratende Aufgaben [wahrnimmt].”

1957, Artikel 13 EU-Vertrag

329 Mitglieder

5-jähriges Mandat



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Wer sind die Mitglieder?

Arbeitgeber, Gewerkschafter und Vertreter von Sozial-, Berufs-, Wirtschafts- und Kulturverbänden.

Sie werden auf Vorschlag der Mitgliedstaaten für eine verlängerbare Amtszeit von fünf Jahren vom Rat ernannt.

3 Gruppen

  • Arbeitgeber Gruppe 1
  • Arbeitnehmer Gruppe 2
  • Organisationen
    der Zivilgesellschaft
    Gruppe 3
Präsident(in) 2 Vizepräsidenten/-innen 2 1/2-jähriges Mandat
Präsident(in) 2 Vizepräsidenten/-innen 2 1/2-jähriges Mandat

Unser Beitrag: Stellungnahmen

Europäische Kommission, Europäisches Parlament oder Rat > BEFASSUNG DES EWSA
EESC > EIGENINITIATIVE
Präsidium > GENEHMIGUNG
Berichterstatter und Studiengruppe Ernennung der Mitglieder durch die Gruppen
Berichterstatter > ENTWURF EINER STELLUNGNAHME (häufig mit Unterstützung einer Studiengruppe)
Fachgruppen > ERÖRTERUNG > KONSENS
  • Arbeitgeber Gruppe 1
  • Arbeitnehmer Gruppe 2
  • Organisationen
    der
    Zivilgesellschaft
    Gruppe 3
PLENUM > ABSTIMMUNG ÜBER STELLUNGNAHMEN
Übermittlung der VERABSCHIEDETEN STELLUNGNAHME an die EU-Organe und angemessene Bekanntmachung

Arbeitsorgane

  • ECO
  • INT BDWB
  • TEN
  • SOC ABS
  • NAT BNE
  • REX
  • CCMI
  • GES
  • KG
  • GGR

6 Fachgruppen

ECO
Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
INT
Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch
TEN
Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft
SOC
Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft
NAT
Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt
REX
Außenbeziehungen

1 Kommission

CCMI
Beratende Kommission für den industriellen Wandel

3 Beobachtungsstellen

BDWB
Beobachtungsstelle für den digitalen Wandel und den Binnenmarkt
BNE
Beobachtungsstelle für nachhaltige Entwicklung
ABS
Arbeitsmarktbeobachtungsstelle

3 weitere Arbeitsorgane

GES
Ad-hoc-Gruppe Europäisches Semester
KG
Kontaktgruppe Europäische Organisationen und Netze der Zivilgesellschaft
GGR
Ad-hoc-Gruppe Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit

Aufgabenbereiche des EWSA

In seinem Engagement für die europäische Integration trägt der EWSA zur Stärkung der demokratischen Legitimität und der Wirkungskraft der Europäischen Union bei und ermöglicht es den Organisationen der Zivilgesellschaft aus den Mitgliedstaaten, auf europäischer Ebene ihre Standpunkte zum Ausdruck zu bringen.

Er erfüllt drei grundlegende Aufgaben:

  • Er trägt dazu bei, dass die Politik und die Gesetzgebung der EU den wirtschaftlichen, sozialen und bürgerschaftlichen Gegebenheiten besser angepasst werden, indem er das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Kommission mit der Erfahrung und der Repräsentativität seiner Mitglieder, durch Dialog und die Suche nach einem Konsens zum Nutzen aller unterstützt.
  • Als institutionelles Forum zur Vertretung und Information der organisierten Zivilgesellschaft sowie zur Artikulation ihrer Belange und des Dialogs mit ihr begünstigt er die Entwicklung einer von mehr Partizipation und Bürgernähe geprägten Europäischen Union.
  • Er fördert die Werte, die der europäischen Einigung zugrunde liegen und sorgt für die Stärkung der Demokratie, der partizipativen Demokratie sowie der Rolle der Organisationen der Zivilgesellschaft in Europa und der ganzen Welt.

Funktions- und Arbeitsweise des EWSA

Der EWSA ist ein beratendes Gremium, das den Vertretern der verschiedenen wirtschaftlichen, sozialen und anderen Interessengruppen in Europa eine offizielle Plattform bietet, auf der sie ihre Ansichten zu EU-Angelegenheiten zum Ausdruck bringen können. Seine Stellungnahmen werden an den Rat, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament übermittelt. Dem EWSA kommt damit eine Schlüsselrolle im Beschlussfassungsprozess der Union zu.

Präsidentschaft

Geschichte

Der EWSA wurde 1957 durch die Römischen Verträge errichtet, um wirtschaftliche und soziale Interessengruppen in die Schaffung des gemeinsamen Marktes einzubeziehen und institutionelle Mechanismen für die Unterrichtung der Kommission und des Ministerrates über europäische Angelegenheiten zu schaffen.

Mit der Einheitlichen Europäischen Akte (1986), dem Vertrag von Maastricht (1992), dem Vertrag von Amsterdam (1997) und dem Vertrag von Nizza (2000) wurde die Rolle des EWSA gestärkt.

Zusammensetzung

Dem EWSA gehören 329 Mitglieder an, die wirtschaftliche und soziale Interessengruppen aus Europa vertreten.

Die Mitglieder werden von den nationalen Regierungen nominiert und vom Rat der Europäischen Union für eine verlängerbare Amtszeit von 5 Jahren ernannt. Die Neubesetzung für die aktuelle Mandatsperiode 2020–2025 fand im Oktober 2020 statt.

Jedes Mitglied gehört einer der folgenden drei Gruppen an:

Anzahl der Mitglieder pro Mitgliedstaat:

  • Deutschland, Frankreich, Italien: 24
  • Polen, Spanien: 21
  • Rumänien: 15
  • Belgien, Bulgarien, Griechenland, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, die Tschechische Republik, Ungarn: 12
  • Dänemark, Finnland, Irland, Kroatien, Litauen und die Slowakei: 9
  • Estland, Lettland und Slowenien: 7
  • Luxemburg und Zypern: 6
  • Malta: 5

Mandat der Mitglieder

Aufgabe der Mitglieder ist es, Stellungnahmen zu Themen von europäischem Interesse zu erarbeiten und diese an den Rat, die Kommission und das Europäische Parlament zu übermitteln.

Beratungsfunktion

In bestimmten Fällen muss der EWSA von der Kommission bzw. vom Rat angehört werden; in anderen Fällen ist eine solche Anhörung fakultativ. Allerdings kann der EWSA auch in Eigeninitiative Stellungnahmen erarbeiten. Mit der Einheitlichen Europäischen Akte (1986) und dem Vertrag von Maastricht (1992) wurde das Spektrum der Themenbereiche, in denen der EWSA befasst werden muss, schrittweise erweitert. Der Vertrag von Amsterdam (1997) sorgte für eine zusätzliche Erweiterung dieser Themenbereiche und dafür, dass nunmehr auch das Europäische Parlament zur Anhörung des EWSA befugt ist. Durchschnittlich arbeitet der EWSA im Rahmen seiner beratenden Tätigkeit jährlich 170 Stellungnahmen und ähnliche Dokumente aus (davon etwa 15 % aus eigener Initiative). Alle Stellungnahmen werden den Entscheidungsorganen der EU übermittelt und anschließend im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Informations- und Integrationsfunktion

In den letzten Jahren konnte der EWSA seine Rolle im Gefüge der Europäischen Union stärken, sodass seine Funktionen nun über die ursprünglich in den Verträgen vorgesehenen Funktionen hinausgehen. So konnte der EWSA, der heute auch als Forum für den Binnenmarkt dient, mit der Unterstützung anderer EU-Institutionen eine Reihe von Veranstaltungen organisieren, mit denen die EU den Bürgerinnen und Bürgern nähergebracht werden sollte.

Struktur

1. Präsidentschaft und Präsidium

Alle zweieinhalb Jahre wählt der EWSA ein Präsidium mit einem Präsidenten bzw. einer Präsidentin und zwei Vizepräsidenten bzw. Vizepräsidentinnen, die jeweils abwechselnd aus einer der drei Gruppen stammen müssen.

Der Präsident bzw. die Präsidentin ist dafür verantwortlich, den reibungslosen Ablauf der Tätigkeiten des EWSA sicherzustellen. Dabei wird er bzw. sie von den Vizepräsidenten bzw. Vizepräsidentinnen unterstützt, die jeweils für die Kommunikation und den Haushalt zuständig sind.

Der Präsident bzw. die Präsidentin vertritt den EWSA gegenüber externen Organen und Einrichtungen.

Auch gemeinsame Vermerke (Beziehungen zur EFTA, den Ländern Mittel- und Osteuropas, der UMA, den AKP-Staaten, Lateinamerika und anderen Drittländern sowie das Europa der Bürger) fallen in den Zuständigkeitsbereich des EWSA-Präsidiums und des Präsidenten bzw. der Präsidentin.

Die Hauptaufgabe des Präsidiums besteht darin, die Tätigkeiten der Arbeitsorgane des EWSA zu organisieren und zu koordinieren und die entsprechenden politischen Leitlinien vorzugeben.

2. Fachgruppen

Der EWSA umfasst sechs Fachgruppen:

  • Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt (ECO)
  • Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch (INT)
  • Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft (TEN)
  • Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft (SOC)
  • Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt (NAT)
  • Außenbeziehungen (REX)

Die Beratende Kommission für den industriellen Wandel (CCMI) ist seit dem Auslaufen des EGKS-Vertrags im Juli 2002 Teil des EWSA-Gefüges.

3. Studiengruppen

Die Stellungnahmen der Fachgruppen werden von Studiengruppen erarbeitet. Diese setzen sich in der Regel aus 12 Mitgliedern zusammen, von denen eines als Berichterstatter agiert. Die Mitglieder der Studiengruppe können von Beratern unterstützt werden.

4. Unterausschüsse

Der EWSA hat das Recht, zu bestimmten Themen nichtständige Unterausschüsse einzusetzen. Diese Unterausschüsse sind auf derselben Ebene wie die Fachgruppen tätig.

5. Plenarsitzung

In der Regel tritt der gesamte EWSA neunmal jährlich im Plenum zusammen. Im Rahmen der Plenarsitzungen werden die von den Fachgruppen erarbeiteten Stellungnahmen mit einfacher Mehrheit verabschiedet. Anschließend werden sie den EU-Organen übermittelt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

6. Generalsekretariat

Der EWSA wird durch ein Generalsekretariat unterstützt, das vom Generalsekretär bzw. von der Generalsekretärin geleitet wird, der dem Präsidenten bzw. der Präsidentin als Vertreter bzw. Vertreterin des Präsidiums untersteht.

Der EWSA beschäftigt rund 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seit dem 1. Januar 1995 teilen sich der EWSA und der Ausschuss der Regionen einige Dienste, etwa in den Bereichen Logistik, IT und Übersetzung.

Downloads

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2022 – A Year in Review
The PowerPoint presentation of the Committee 2021
The EESC in the interinstitutional framework
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