Von Antje Gerstein, Mitglied der Gruppe Arbeitgeber im EWSA
Am 23. Februar legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit vor. Dieser verbindliche Rahmen verpflichtet Unternehmen, negative Auswirkungen auf Umwelt oder Menschenrechte in ihrer Organisation und in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu ermitteln und zu bekämpfen.
Leider wird der Vorschlag in der derzeitigen Fassung nicht den angestrebten Zielen gerecht. Auch der Ausschuss für Regulierungskontrolle der Kommission hat auf die großen Mängel in der Folgenabschätzung hingewiesen, wie die vage Problembeschreibung und die Notwendigkeit einer besseren Abstimmung mit anderen Initiativen.
Die beiden gesetzgebenden Organe sollten davon abgehen, mit ihren Rechtsvorschriften lediglich Pflichten aufzuerlegen, und stattdessen einen stärker prozessorientierten Ansatz auf der Grundlage von Engagement und Vertrauensbildung wählen. So sollte von den Unternehmen erwartet werden, dass sie ihre Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte risikobasiert und in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer potenziellen und tatsächlichen Wirkung gestalten.
Unternehmen brauchen Rechtssicherheit und müssen ihre Haftungsrisiken minimieren. Sie könnten sich daher gezwungen sehen, ihre Lieferketten zu verkürzen und sich aus Regionen mit einer potenziell problematischen Menschenrechtslage ganz zurückzuziehen. Dies hätte schwerwiegende Konsequenzen, da der Welthandel Schaden nehmen und viele Menschen in den Entwicklungs- und Schwellenländern ihren Arbeitsplatz verlieren würden.
Sowohl der Ausschusses für Regulierungskontrolle als auch der EWSA in seiner Stellungnahme zur Nachhaltigen Unternehmensführung (INT/973) betonen, dass Regulierung und Politik kohärent sein müssen. Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) und die einschlägigen OECD-Leitsätze sind die Vorgaben, die die Pflichten und Verantwortlichkeiten aller Akteure klar definieren und an die wir uns zu halten haben.
Das Europäische Parlament und der Rat müssen sich entscheiden: wollen sie einen konstruktiven, partnerschaftlichen, zukunftssicheren, ergebnisorientierten und realistischen Ansatz für nachhaltige globale Lieferketten? Wollen sie besser aufeinander abgestimmte Vorschriften bei parallelen produktbezogenen Initiativen? Wenn ja, dann bleibt noch viel zu tun. Wir Arbeitgeber können den Mitgesetzgebern versichern, dass wir dazu beitragen werden, die Initiative zum Erfolg zu führen. Diese Richtlinie berührt das Kerngeschäft unserer Mitglieder und deshalb müssen wir dafür sorgen, dass hier der richtige Weg gewählt wird.
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