European Economic
and Social Committee
EWSA: Freiwillige Rückkehr kann zu einem Euphemismus für Abschiebungen werden
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt die Bemühungen der Kommission, die Maßnahmen zur Regelung der freiwilligen Rückkehr von Migranten und ihrer Wiedereingliederung in ihr Herkunftsland zu harmonisieren. Er äußert jedoch Zweifel an der Durchführbarkeit einiger der vorgelegten Vorschläge und ist besorgt, dass die freiwillige Rückkehr zu Abschiebungen von Migranten aus der EU führen könnte.
Der EWSA betont, dass die freiwillige Rückkehr in den meisten Fällen nicht richtig funktioniert – aufgrund der mangelnden Beteiligung der Herkunftsländer und der häufig nur widerstrebenden Teilnahme der Migranten, die sich in einer irregulären Situation befinden.
Der Standpunkt des EWSA wird in einer auf seiner September-Plenartagung verabschiedeten Stellungnahme zum Thema „Strategie für freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung“ dargelegt. Darin befasst sich der Ausschuss genauer mit der Strategie, einem der Kernziele des neuen Migrations- und Asylpakets.
Der EWSA bekräftigt seine bereits zuvor geäußerte Kritik an dem Paket: Es ist fast ausschließlich auf die Bekämpfung irregulärer Situationen ausgerichtet – ob an den Grenzen oder durch freiwillige bzw. erzwungene Rückkehr. Was fehlt, ist ein umfassender Ansatz für die Einwanderungs- und Asylpolitik, der eine reguläre und sichere Mobilität fördert. Der EWSA erachtet dies als eine strategische Schwäche der Einwanderungs- und Asylpolitik der EU.
„Auch für Irregularität gilt: vorbeugen ist besser als heilen. Das bedeutet, dass wir sichere und wirksame Einreisemöglichkeiten in die EU gewährleisten müssen. Wenn uns das gelingt, könnten die irregulären Einreisen zurückgehen“, erklärte der für diese Stellungnahme zuständige Berichterstatter José Antonio Moreno Díaz.
Das derzeitige Vorgehen sei Stückwerk und habe einige Mängel.
Gerade die den Herkunftsländern bisher gebotenen Anreize könnten sie davon abhalten, die Migrationsströme zu verringern. Denn diese Anreize werden im Rahmen von Programmen geboten, die den irregulären Aufenthalt von Menschen voraussetzen.
Der EWSA ist besonders besorgt über das Ziel des Pakets, die rasche freiwillige Rückkehr an den EU-Außengrenzen zu fördern.
„Sind solche Fälle beschleunigter Rückkehr wirklich freiwillig, oder handelt es sich nicht vielmehr um Abschiebungen? Wir befürchten, dass ‚freiwillige Rückkehr‘ womöglich zu einem Euphemismus wird, wenn es um Ausweisungen oder die finanzielle Entschädigung von Zielländern geht, die die freiwilligen Rückkehrer aufnehmen, ohne dass deren Wünsche und – was noch besorgniserregender ist – deren Rechte berücksichtigt werden“, betonte José Antonio Moreno Díaz.
Der EWSA kommt zu dem Schluss, dass jedwede Zusammenarbeit mit Drittländern unbedingt darauf fußen muss, dass diese das Völkerrecht achten und den Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten gewährleisten.