Mobilfunknutzung zum Lokaltarif überall in der EU – so lautet die Forderung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) in seiner unlängst verabschiedeten Stellungnahme zur vorgeschlagenen Überarbeitung der europäischen Roaming-Vorschriften.

Eine einheitliche Tarifzone, in der Anrufe und Datenverbindungen von Verbrauchern, die in Europa einen Telefonvertrag abgeschlossen haben, zum Lokaltarif sowie mit den gleichen Datenübertragungsraten und Zugängen zu Infrastrukturen, unabhängig vom Anruf- und Empfangsland, möglich sind – dieses Ziel sollte die EU nach Ansicht des EWSA mit der Regulierung der Roaming-Dienste verfolgen.

Der EWSA begrüßt zwar die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Neufassung der Roaming-Verordnung und ihre Ziele als einen Schritt in die richtige Richtung, würde sich aber eine ehrgeizigere Zielsetzung wünschen.

„Die Idee hinter dem Kommissionsvorschlag ist, dass die Roaming-Dienste zu Inlandsbedingungen ohne Zugangsbeschränkungen angeboten werden sollten. Das ist ein guter Vorschlag“, sagte Christophe Lefèvre, Berichterstatter für die auf der Juli-Plenartagung verabschiedete EWSA-Stellungnahme. „Wir sollten jedoch über diese Bedingungen hinaus sicherstellen, dass die Menschen in Europa für ihre Mobilkommunikation im Ausland nicht mehr bezahlen als zu Hause.“

Nach Auffassung des EWSA reicht es ferner nicht aus festzuschreiben, dass inländische Betreiber nicht absichtlich minderwertige Roamingdienste bereitstellen sollten, wenn im Netz eines anderen Mitgliedsstaats eine vergleichbare Qualität bzw. Geschwindigkeit verfügbar sind. Wenn also ein Verbraucher im Inland Zugang zum 4G-Netz hat, sollte er im Ausland nicht auf ein 3G-Netz ausweichen müssen, wenn 4G verfügbar ist.

Das Problem ist zum Teil auf eine unzulängliche lokale Infrastruktur zurückzuführen, weshalb die EU auch bereit sein sollte, in die Infrastruktur zu investieren, um die bestehenden Lücken zu schließen. Außerdem sollte sie die so genannten weißen Flecken beseitigen, d. h. Regionen mit unzureichender Breitbandabdeckung, von denen viele bekanntermaßen im ländlichen Raum zu finden und für potenzielle Bewohner und Unternehmen unattraktiv sind.

Darüber hinaus fordert der EWSA nachdrücklich eine Mehrfachwarnung der Verbraucher, um sie vor Rechnungsschocks zu schützen. Vor dem Überschreiten des im Vertrag enthaltenden Datenlimits sollte der Netzbetreiber den Verbraucher jedes Mal erneut warnen, wenn das für die vorhergehende Verbrauchswarnung festgelegte Datenvolumen erneut verbraucht wurde, insbesondere wenn dies innerhalb desselben Anrufs oder innerhalb derselben Sitzung geschieht.

Als ausschlaggebend bezeichnet der EWSA schließlich das Konzept der angemessenen Nutzung. Er bedauert, dass die angemessene Nutzung in der Verordnung nicht genau definiert wird, wo sie doch im Zusammenhang mit dem Roaming in allen Mobilfunkverträgen erwähnt wird. Während der COVID-Pandemie haben die Online-Aktivitäten extrem zugenommen und der angemessenen Nutzung eine ganz neue Bedeutung verliehen. Der EWSA verweist darauf, was dies für Erasmus-Studierende bedeutet, die über Teams, Zoom oder eine andere Plattform an Kursen an einer Hochschule im Ausland teilnehmen. Aufgrund des enormen Datenverbrauchs erreichen diese Studierenden schnell ihr monatliches Limit. Eine angemessene Nutzung würde in solchen Fällen bedeuten, dass Menschen, die sich im Ausland befinden, über dasselbe Limit verfügen wie im Inland. (dm)