Sie sind Berichterstatter für die Stellungnahme „Förderung einer autonomen und nachhaltigen Lebensmittelproduktion – Strategien für die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2027“. Welche Vorschläge macht der Ausschuss in seiner Stellungnahme insbesondere für die GAP nach 2027 und eine nachhaltige Lebensmittelerzeugung?

Stoyan Tchoukanov: Die Europäische Union verdankt der GAP eine stabile Versorgung ihrer wachsenden Bevölkerung mit Nahrungsmitteln von hoher und stetig besserer Qualität unter gleichzeitiger Bewahrung des Modells der Familienlandwirtschaft. In den vergangenen 65 Jahren hat sich die GAP weiterentwickelt, doch gibt es immer noch viel Kritik an den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit in der neuen, 2021 in Kraft getretenen GAP.

Um neue Herausforderungen zu bewältigen, brauchen wir mehr denn je einen stabilen, langfristigen politischen Rahmen für eine nachhaltige Lebensmittelerzeugung und eine offene strategische Autonomie der Europäischen Union. Gleichzeitig muss sie die Vielfalt der Landwirtschaftsformen in der EU schützen, den gesellschaftlichen und umweltbezogenen Bedürfnissen gerecht werden („öffentliche Gelder für öffentliche Güter“) und die ländliche Entwicklung voranbringen.

Die Umwelt- und Klimapolitik sollte mit Blick auf die Erholung von der derzeitigen Krise nicht als Belastung angesehen werden, sondern vielmehr als Teil langfristiger Lösungen und Handlungsvorgaben für die künftige Entscheidungsfindung. Mit der jüngsten GAP-Reform wurde der Grundsatz gestärkt, dass für jeden geförderten Hektar eine Umweltleistung für die Gesellschaft erbracht werden muss.

Eine Einheitsförderung für jeden Hektar entspricht allerdings weder der ökologischen Realität noch stellt sie aus sozialer Sicht eine gerechte Hilfe dar. Nach unserer Auffassung muss dieser Grundsatz in der nächsten GAP noch weiter gestärkt werden. Es müssen noch höhere umweltbezogene und soziale Anforderungen gestellt werden, für die es eine angemessene Vergütung und einen Schutz vor unlauterem Wettbewerb geben muss.

Daher sollten flächenbezogene Zahlungen umgestellt werden auf Anreize für Leistungen zum Wohl von Umwelt und Gesellschaft anstelle von Kompensationen. Dafür sollte es einen angemessenen Übergangszeitraum geben, der über den Geltungszeitraum eines einzigen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) hinausreichen kann.

Kleine landwirtschaftliche Familienbetriebe sollten die Wahl haben, eine Einkommensstützung auf der Grundlage von Flächenzahlungen und Arbeitseinheiten im Betrieb beizubehalten. Die Mitgliedstaaten sollten die Kriterien dafür in den Strategieplänen festlegen können. Damit nicht noch mehr landwirtschaftliche Betriebe in der EU aufgrund des mangelnden Generationswechsels verschwinden, müssen Maßnahmen zur Hebung des Durchschnittseinkommens der Landwirte und zur Unterstützung des Zugangs zu Agrarflächen ergriffen werden (durch Investitionszuschüsse, Vorzugskredite, einzelstaatliche Rechtsvorschriften zur Übertragung von Flächen). Weiterhin muss für günstige Investitionsbedingungen im Rahmen der zweiten Säule (durch zusätzliche private Mittel), Weiterbildung (der Landwirte, landwirtschaftlicher Arbeitnehmer und Berater), Aufwertung der Rolle der Frau, gute Arbeitsbedingungen, Verbesserung der langfristigen Perspektiven für Landwirte (Renten usw.) sowie die Attraktivität des ländlichen Raums insgesamt gesorgt werden.

Die GAP muss dazu beitragen, die Verbrauchernachfrage nach gesünderen und nachhaltigeren Lebensmitteln (Bio-, saisonale, lokale Erzeugnisse) EU-weit stimulieren. Die Lebensmittelverschwendung muss eingedämmt und Lebensmittelmärkte müssen reguliert werden, damit die Finanzialisierung des Lebensmittelsektors, die zu starker Spekulation führt, nicht aus dem Ruder läuft. Denn es werden riesige Gewinne erzielt, während die Menschen in Europa mit steigenden Lebensmittelpreisen zu kämpfen haben. Der Anstieg der Energiepreise und die Gefahr einer Unterbrechung der Energie- und Düngemittelversorgung sind zu einer neuen Normalität geworden. Die GAP sollte antizyklische Komponenten enthalten und Investitionsförderprogramme zum Ausbau der Erzeugung und Verteilung erneuerbarer Energien in Agrarbetrieben und auf lokaler Ebene im ländlichen Raum bieten.

In unserer Stellungnahme schlagen wir der Kommission vor, als Reaktion auf die Folgen extremer Klimabedingungen die – im einzelnen Mitgliedstaat freiwilligen – Versicherungssysteme im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften in den GAP-Instrumenten nach 2027 zu stärken. Mit Blick auf die Wahl zum Europäischen Parlament 2024 und die künftige EU-Erweiterung möchte der EWSA mit der vorliegenden Stellungnahme eine Reihe von Überlegungen, Leitlinien und Vorschlägen der organisierten Zivilgesellschaft zur künftigen Gestaltung und Ausrichtung der GAP nach 2027 darlegen, um eine autonome und nachhaltige Lebensmittelerzeugung im Rahmen einer ganzheitlicheren und umfassenderen Lebensmittelpolitik zu erreichen. Ziel ist es, einen Beitrag zum Vorschlag der Kommission für die nächste GAP zu leisten, indem die Bedürfnisse der Organisationen der Zivilgesellschaft und die gesellschaftlichen Erwartungen hervorgehoben werden.