Mit jährlichen Ausgaben in Höhe von rund 14 % des gesamten BIP der EU – 2 Billionen EUR – sind die Regierungen die größten Verbraucher in Europa. Die meisten Ausgaben entfallen auf die Vergabe öffentlicher Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge an Unternehmen.

In den letzten Jahren hat die EU erhebliche Anstrengungen unternommen, um die öffentlichen Stellen darin zu bestärken, nachhaltigeren Verbrauchsmustern zu folgen und über den kurzfristigen Bedarf hinaus auch die längerfristigen Auswirkungen jedes Einkaufs zu berücksichtigen.

2017 hat die Europäische Union Kriterien für eine umweltorientierte öffentliche Beschaffung mit einer schrittweisen Einführung von Elementen der Kreislaufwirtschaft vorgelegt, mit denen Energie- und Materialkreisläufe in Lieferketten geschlossen und negative Folgen für die Umwelt sowie Abfälle bestmöglich vermieden werden sollen.

Die Durchschlagskraft dieser Maßnahmen war jedoch nur begrenzt, da die Einhaltung der Kriterien auf Freiwilligkeit beruht. Der EWSA ist der Auffassung, dass es an der Zeit ist, verbindliche Mindestkriterien für die umweltgerechte öffentliche Beschaffung einzuführen und die Kreislaufwirtschaft durch Vergaberichtlinien und branchenspezifische Rechtsvorschriften in Schwung zu bringen.

Eine kreislauforientierte Beschaffung wird es den öffentlichen Auftraggebern erlauben, sich vom Kriterium des niedrigsten Preises zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe zu lösen.

„Die Vergabe von Aufträgen ist häufig umstritten, weil die Auswahlkriterien für Projekte allzu oft sehr einseitig sind, ohne dass der Lebenszyklus oder die Erfolge eines Projekts berücksichtigt werden“, so Herr Wyckmans. „Der Gedanke, dass der niedrigste Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, sollte zugunsten eines Preis-Leistungs-Verhältnisses aufgegeben werden, das über den Preis hinaus Innovation, Qualität von Produkten und Dienstleistungen, Nachhaltigkeit, Ökologisierung und soziale Auswirkungen berücksichtigt.“

Die Europäische Kommission hat bereits eine Reihe von frei zugänglichen Instrumenten für die Lebenszykluskosten (LCC) entwickelt, mit denen die Auftraggeber Produkte und Dienstleistungen überprüfen können. Diese Instrumente ermöglichen es den Behörden, die Lebenszykluskosten des Produkts, der Arbeiten oder der Dienstleistung vom Kauf über Betrieb und Wartung bis zum Ende der Lebensdauer zu berücksichtigen. Nach Ansicht des EWSA sollten diese Instrumente nun um die Berücksichtigung der Kosten der CO2-Emissionen erweitert werden.

Der EWSA hält es auch für wesentlich, dass KMU die Möglichkeit haben, an kreislauforientierten öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, und dass sie hierfür die notwendige Hilfe erhalten. KMU haben ein enormes Potenzial, aber aufgrund der Komplexität des Verfahrens stehen sie in der Gefahr, ins Hintertreffen zu geraten. Nur mit der erforderlichen Unterstützung können sie ihren Beitrag zu lokalen Ausschreibungen leisten, in denen der Mensch im Mittelpunkt steht. (dm)