European Economic
and Social Committee
Geschlechtsspezifisches Lohngefälle darf nicht erst 2104 Geschichte sein!
von der Gruppe Arbeitnehmer
Im Durchschnitt verdienen Frauen in Europa 14 % weniger als Männer. In einigen Ländern sind allmähliche Verbesserungen zu erkennen, in anderen verschlechtert sich die Lage hingegen weiter. Es wird davon ausgegangen, dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der Europäischen Union generell bis zum 22. Jahrhundert beseitigt werden kann, aber z. B. in Frankreich dürfte es bis dahin noch weitere 1 000 Jahre dauern.
Die Gründe für das Lohngefälle sind vielfältig: sektorale Segregation (sehr viel mehr Frauen als Männer arbeiten im Niedriglohnsektor), Nicht-Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben (Frauen leisten mehr unbezahlte Arbeit zu Hause), die gläserne Decke (weniger als 10 % der Vorstände und Aufsichtsräte sind weiblich) sowie schlicht Diskriminierung trotz der entsprechenden Antidiskriminierungsvorschriften.
Um das Problem des geschlechtsspezifischen Lohngefälles anzugehen und der Lohndiskriminierung ein Ende zu bereiten, hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Lohntransparenz vorgelegt, in dem auch Durchsetzungsmechanismen vorgesehen sind, mit deren Hilfe die Wahrung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit besser gewährleistet werden soll. Der Vorschlag stützt sich auf das Grundprinzip verbindlicher Maßnahmen zur Transparenz von Löhnen und Gehältern und soll auch den Zugang zur Justiz verbessern.
Auch wenn Lohntransparenz keineswegs das einzige Instrument zur Bekämpfung von Entgeltdiskriminierung ist, kommt dem Aufzeigen von geschlechtsspezifisch diskriminierenden Strukturen eine Schlüsselrolle bei der Beseitigung von Lohnunterschieden zu.
Der EWSA hat in seiner Stellungnahme Empfehlungen zur Verbesserung des ursprünglichen Kommissionsvorschlags ausgesprochen. Unter anderem fordert er darin, die Richtlinie dadurch zu stärken, dass der Anspruch auf Lohntransparenz nicht nur den Beschäftigten großer Unternehmen, sondern allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eingeräumt wird. Der Erfolg dieser Maßnahmen wird entscheidend vom engagierten Beitrag der Sozialpartner abhängen.
Entgeltgerechtigkeit zu sichern und die Lohndiskriminierung zu beseitigen, zählt zu den wichtigsten Zielen des Schutzes der Grundrechte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa.