In der Zeit zwischen der Entstehung der Idee eines europäischen Binnenmarkts in den 1980er Jahren und dessen Gestaltung und Einführung Anfang der 1990er Jahre haben auf dem europäischen Kontinent und darüber hinaus zahlreiche historische Veränderungen stattgefunden. Seither hat sich die Größe der Europäischen Union und die Zahl ihrer Mitgliedstaaten mehr als verdoppelt und es galt, Krisen und Konflikte verbunden mit naturbedingten, wirtschaftlichen, sozialen und technologischen Herausforderungen zu bewältigen.

Auch die geopolitische Lage hat sich inzwischen dramatisch verändert. In Asien ist eine neue Supermacht entstanden, die für die EU in vielerlei Hinsicht zu einem systemischen Rivalen geworden ist. Im Laufe der Jahre haben sich die Grundsätze des Binnenmarkts, d. h. der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräften, als Trumpf im Hinblick auf die Wirtschaftsleistung der EU erwiesen. Der Binnenmarkt ist jedoch bei Weitem nicht vollkommen.

Bei der Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Regeln bestehen zuweilen Lücken, die Verwaltungsauflagen haben sich vervielfacht, Marktüberwachungskapazitäten sind nur begrenzt vorhanden. Zudem ist der Binnenmarkt heute Zielkonflikten ausgesetzt: dabei treffen Subventionsforderungen der Industrie, aber auch anderer Akteure der nationalen Ebene auf den Ruf nach einer Beschränkung staatlicher Beihilfen und gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Mitgliedstaaten; Auflagen für lokale Produktion zur Erhaltung von Wertschöpfung und Beschäftigung in Europa kollidieren mit dem Wunsch nach offenen Märkten und Zugang zu ihnen, um gegenüber globalen Wettbewerbern konkurrenzfähig zu bleiben und die Verbraucher mit erschwinglichen Erzeugnissen zu versorgen; der Zugang zu unverzichtbaren Rohstoffen für die Herstellung von Gütern wie Fahrzeugen über Windturbinen und Solarpaneelen bis hin zu Küchen- oder Gartengeräten steht Bedingungen für die Lieferung dieser Ressourcen, wie die Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards und der Umgang mit Wettbewerbern für diese Ressourcen, gegenüber.

Offene Märkte und Grenzen in der EU, die beim ursprünglichen Gedanken des Binnenmarktes eine Schlüsselrolle spielen, erweisen sich in einer Welt, in der multilateral vereinbarte internationale Handelsregeln nicht mehr eingehalten werden, als unzureichend. Sie können für die EU sogar zu einer Schwachstelle werden, wenn sie nicht mit bestimmten Schutzmaßnahmen einhergehen, wie z. B. einer strengen Überwachung der Qualität und Sicherheit von Produkten, die auf den EU-Markt gelangen, oder der Überprüfung von Investitionen und damit zusammenhängenden Zielen der Investoren. In einer Welt, die sich von multilateralen, regelbasierten Systemen zugunsten von Ländern abwendet, die den Zugang zu Rohstoffen aufgrund nationaler Interessen einschränken oder begrenzen, funktioniert die Wirtschaft der Globalisierung und weltweit integrierter Lieferketten nicht mehr.

Der Binnenmarkt, der bislang auf diesen Regeln basierte, braucht daher eine neue Strategie. Sie sollte auf mehrere Aspekte ausgerichtet sein: eine europäische Industriepolitik, ein förderliches Umfeld für Unternehmen und KMU, sozialwirtschaftliche Unternehmen, Unterstützung der Öffentlichkeit für das europäische Projekt, angemessen organisierte und leistungsfähige Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (DAI) sowie Vorkehrungen zur Wahrung und Weiterentwicklung des europäisches Sozialmodells.

Nach Ansicht des EWSA ist die Vollendung des Kapitalmarkts der EU äußerst wichtig für die Vertiefung des Binnenmarkts. Der Kapitalmarkt sollte auf die Finanzierung der Produktion, des Erwerbs und der Ströme von Waren und Dienstleistungen ausgerichtet sein, insbesondere durch die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation von Unternehmen und der DAI sowie durch die Unterstützung unternehmerischen Denkens.

Zudem sollte Maßnahmen Vorrang eingeräumt werden, die einen Rahmen für die Innovation privater Unternehmen bieten und Innovation durch den Zugang zu Risikokapital und Zusammenarbeit zwischen Industrie und Wissenschaft fördern. Die Durchsetzung des Besitzstands muss eine weitere Priorität bei der Stärkung des Binnenmarkts sein. Bedauerlicherweise sind viele dieser Vorschriften nicht in nationales Recht umgesetzt oder werden auf sehr unterschiedliche Weise bzw. in sehr unterschiedlichem Maße angewandt. Dies stellt ein ernsthaftes und erhebliches Hindernis für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts dar.