European Economic
and Social Committee
Kosten der Nichtanwendung des Schengen-Besitzstands für den Binnenmarkt
von Mariya Mincheva
Bereits 2011 haben Bulgarien und Rumänien die Voraussetzungen für den Beitritt zum Schengen-Raum erfüllt. Nun, 13 Jahre später, können sie jedoch noch immer nicht in vollem Umfang von der Freizügigkeit profitieren. Dieser Widerspruch hat seinen politischen Preis und schürt die Euroskepsis.
Auf der Tagung des Rates am 22. November in Budapest vereinbarten die Innenminister Ungarns, Österreichs, Bulgariens und Rumäniens, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um einen Termin für die Aufhebung der Kontrollen an den Landgrenzen festzulegen, wenn verstärkte Anstrengungen unternommen werden, um den Zustrom irregulärer Migranten über die Westbalkanroute einzudämmen.
Das Schengener Übereinkommen ist für den freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr innerhalb der EU von wesentlicher Bedeutung und ein Schlüsselfaktor für den wirtschaftlichen Erfolg der EU. Einschränkungen bei der Anwendung dieses Übereinkommens untergraben die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum der EU und behindern die Verwirklichung der sozialen Marktwirtschaft, wie sie in den Verträgen vorgesehen ist.
Die Mitgliedstaaten haben viele Jahre lang vorübergehend Grenzkontrollen wiedereingeführt. Die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dieser Entscheidungen auf den Binnenmarkt sind jedoch nicht untersucht worden. Die Europäische Kommission bewertet physische Handelshindernisse, berücksichtigt dabei jedoch nur Grenzblockaden, Demonstrationen und Angriffe auf LKW. Die Auswirkungen der Kontrollen an den Landgrenzen, einschließlich der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen durch Schengen-Staaten, werden nicht berücksichtigt.
2023 beschloss der Rat, die Kontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen mit Bulgarien und Rumänien zum 31. März 2024 aufzuheben. Die Kontrollen an den Landbinnengrenzen wurden jedoch beibehalten, ohne dass ein Datum für ihre Abschaffung festgelegt wurde, was erhebliche Kosten verursacht und Unternehmen daran hindert, die Vorteile des Binnenmarkts in vollem Umfang zu nutzen.
Durch Schritte zur vollständigen Integration Bulgariens und Rumäniens in den Schengen-Raum kann die EU ihren inneren Zusammenhalt stärken, ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und die Grundprinzipien der Freizügigkeit und Solidarität, die dem europäischen Projekt zugrunde liegen, wahren.
Das Europäische Parlament hat ins Feld geführt, dass eine Nichtmitgliedschaft im Schengen-Raum die Markterwartungen hinsichtlich des Status dieser Länder in der EU beeinträchtigen könnte. Es handelt sich um ein politisches Signal, das sich auf die Renditen von Staatsanleihen, die Preise von Finanzanlagen und die Zinssätze für Unternehmen und Haushalte auswirken und der Realwirtschaft schaden könnte.
Beide Länder zahlen jährlich Milliarden Euro infolge gestiegener Logistikkosten, Verzögerungen bei der Lieferung von Waren und Ausrüstung sowie gestiegener Kosten für Kraftstoff und die Löhne der Fahrer. Diese direkten Kosten werden unweigerlich in Form höherer Preise an die Verbraucher weitergegeben und haben Auswirkungen auf die physische und mentale Gesundheit der Arbeitnehmer.
Diese Situation behindert den Tourismus. Sie beeinträchtigt auch die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und schränkt die Möglichkeiten für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien ein, in den benachbarten EU-Mitgliedstaaten eine Beschäftigung zu suchen. Dies betrifft das Baugewerbe, die Landwirtschaft und die Dienstleistungsbranche, die in hohem Maße von Saisonarbeitern und Zeitarbeitskräften abhängig sind.
In seinem Bericht über die Zukunft des Binnenmarkts fordert Enrico Letta, jeden Versuch, die Freizügigkeit zwischen den Mitgliedstaaten einzuschränken, einschließlich technischer Beschränkungen für Routen und den Straßenverkehr, sowie jede Aussetzung des Schengener Übereinkommens entschieden abzulehnen.
Es ist höchste Zeit, dass der Rat einen Termin für die Aufhebung der Kontrollen an den Landgrenzen zwischen Bulgarien, Rumänien und den anderen Mitgliedstaaten, die dem Schengen-Raum angehören, festlegt. Eine endgültige Entscheidung in dieser Frage wird voraussichtlich auf der Tagung des Rates (Justiz und Inneres) am 12. Dezember getroffen.