2022, das Europäische Jahr der Jugend, neigt sich dem Ende zu. In seinem Bericht über die Gleichbehandlung junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt plädiert der EWSA für einen Ansatz, der auf einer echten Neuausrichtung und der Teilhabe junger Menschen basiert, damit das Jahr der Jugend über eine reine Kommunikationsmaßnahme hinausgeht.

Im Laufe des Jahres hat der EWSA eine Führungsrolle übernommen und Stellungnahmen vorgeschlagen, die sich daran orientieren, welche Interessen junge Menschen haben und wie er selbst für ihre bessere Teilhabe sorgen kann.

Der EWSA hat deshalb einen Bericht zum Thema Gleichbehandlung junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt ausgearbeitet. Darin sollte eine Reihe von Verfahren und Vorschriften, oftmals auf nationaler Ebene, untersucht werden, die junge Menschen allein aufgrund ihres Alters auf dem Arbeitsmarkt und insbesondere im Bereich Mindestlöhne, Sozialschutz sowie Gesundheit und Sicherheit benachteiligen.

In der Stellungnahme werden, basierend auf Angaben von Eurofound, des Europäischen Jugendforums, der IAO und des Gegenseitigen Informationssystems der sozialen Sicherheit, einige dieser Fragen eingehend beleuchtet. Dem Europäischen Jugendforum zufolge sind junge Menschen besonders auf den Mindestlohn angewiesen, der mehr als einem Viertel der Jugendlichen, jedoch nur einem Zehntel der Erwachsenen gezahlt wird. In einer Reihe von Mitgliedstaaten gibt es einen eigenen Mindestlohn für junge Menschen, der überall niedriger als der allgemeine Mindestlohn für bestimmte Altersgruppen ist. In anderen Mitgliedstaaten fallen unter 18-Jährige nicht unter die Mindestlohnvorschriften.

Auch bei den Regelungen im Falle von Arbeitslosigkeit werden junge Menschen teilweise unterschiedlich behandelt. Für diesen Bereich sind ebenfalls weitgehend die Mitgliedstaaten zuständig, insbesondere für die Höhe und Dauer der Leistungen sowie die Kriterien. Die jeweiligen Systeme in den Mitgliedstaaten sind europaweit sehr unterschiedlich und komplex. Allerdings sind Fälle denkbar, in denen diese Ungleichbehandlung Folgen für die Beschäftigung und die Freizügigkeit innerhalb der EU hat.

Junge Menschen können auch durch Systeme der Arbeitslosenunterstützung benachteiligt werden, da sie möglicherweise nicht die erforderlichen Anwartschaftszeiten bzw. Einzahlungen in das entsprechende System vorweisen können. Unbezahlte Praktika können als Zeiten der Beschäftigung definiert werden, die denen von bezahlten Beschäftigten ähneln und nicht mit einem Modul formalisierter und expliziter allgemeiner und beruflicher Bildung, einer Freiwilligentätigkeit oder einem bezahlten Praktikum in Verbindung stehen. Den Angaben zufolge gibt es in den einzelnen Mitgliedstaaten eine Vielzahl unterschiedlicher Systeme, in denen Aufsicht und Regulierung unterschiedlich stark ausgeprägt sind. In der Stellungnahme wird auf die Entschließung des Europäischen Parlaments verwiesen, das als konkretes Zeichen seines Engagements für das Europäische Jahr der Jugend ein stärkeres Interesse an dieser Thematik zeigt.