European Economic
and Social Committee
Der soziale Dialog als Mittel zur Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
von der Gruppe Arbeitnehmer
In einer Zeit der Krisen und Veränderungen in der Arbeitswelt kann der soziale Dialog ein wesentliches Instrument zur Erreichung von drei Kernzielen sein: Antizipation und Bewältigung künftiger Veränderungen als Folge des ökologischen, digitalen und demografischen Wandels, Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Vorbereitung auf mögliche künftige Gesundheitskrisen.
Die EU muss in Verbindung mit dem sozialen Dialog soweit erforderlich neue Regulierungsmaßnahmen ergreifen, Leitlinien für Fälle wie Telearbeit vorlegen sowie die europäische Rahmenvereinbarung von 2002 aktualisieren.
Die Pandemie bietet die Gelegenheit, neue kollektive Kapazitäten zu schaffen, damit künftige Krisen bewältigt und ihre Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz abgemildert werden können. Die Aufbaupläne sollten die Möglichkeit bieten, die Rolle der Sozialpartner in den Mitgliedstaaten zu stärken, in denen sie am wenigsten Gewicht haben.
Die Kosten für Berufskrankheiten wie Herzerkrankungen und Burn-out müssen sorgfältig beobachtet werden, um im Sinne des Ansatzes „Vision Zero“ auf der geeigneten Ebene geeignete Maßnahmen zu ermitteln und damit tödliche Arbeitsunfälle in der EU zu verhindern.
Über den sozialen Dialog durchgeführte Arbeitsschutzmaßnahmen tragen zu einer besseren Gesundheit der Arbeitskräfte bei, können die Rentabilität der Unternehmen verbessern und die Kosten für Gesundheitsversorgung und Fehlzeiten senken. Die gesellschaftlichen Kosten arbeitsbedingter Verletzungen und Krankheiten werden auf 3,3 % des EU-BIP (476 Milliarden Euro) geschätzt, was mehr als der Hälfte der Mittel des Aufbaupakets entspricht.
Deshalb müssen wir eine Präventionskultur entwickeln, unter anderem durch Schulung der Akteure im Bereich des sozialen Dialogs, durch Sensibilisierung für neu entstehende Risiken und durch die Stärkung und Verbreitung der ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen.
Zweigliedrige Verhandlungen zwischen den europäischen Sozialpartnern sind im Hinblick auf die Lösung von Problemen im Bereich des Arbeitsschutzes äußerst wichtig. Die autonomen Vereinbarungen werden jedoch in Abhängigkeit der jeweiligen Intensität des sozialen Dialogs und der Vielfalt der Systeme der Arbeitsbeziehungen in den Mitgliedstaaten manchmal uneinheitlich angewandt. Aus diesem Grund bedarf es rechtlicher Regelungen für bestimmte Problematiken wie psychosoziale Risiken und Muskel-Skelett-Erkrankungen. (prp)