Der EWSA begrüßte die Initiativen der Europäischen Kommission für Medienfreiheit. Doch mit bloßen Empfehlungen und einem Soft-Law-Ansatz kann nicht sichergestellt werden, dass die Medien in Europa frei und von politischer, kommerzieller und sonstiger Einflussnahme unabhängig bleiben.
In seiner Stellungnahme zum Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit (Vorschlag für eine Verordnung und eine Empfehlung) weist der EWSA darauf hin, dass Medienfreiheit und -vielfalt für die Rechtsstaatlichkeit und die liberale Demokratie von grundlegender Bedeutung sind.
„Die Medienfreiheit ist gefährdet. Der Autoritarismus nimmt zu, auch hier in Europa. Die vierte Gewalt bildet eine Brandmauer gegen diese illiberalen Auswüchse. Daher muss die Freiheit der Medien unbedingt gestärkt werden. Der Europäische Rechtsakt zur Medienfreiheit ist da eine wichtige Initiative zum richtigen Zeitpunkt“, so der Berichterstatter für die Stellungnahme, Christian Moos.
„In mehreren Ländern der EU lässt sich eine stetige Zunahme der politischen und wirtschaftlichen Einflussnahme sowohl in den öffentlich-rechtlichen als auch in privaten Medien mit engen Verbindungen zu den Zentren der Macht beobachten. Dies ist mit der Rolle der Medien als vierter Gewalt unvereinbar“, fügt Ko-Berichterstatter Tomasz Andrzej Wróblewski hinzu.
Der EWSA stellt sich voll und ganz hinter die Vorschläge zur Stärkung und Verteidigung der redaktionellen Unabhängigkeit von Journalisten und Verlagen. Besonderes Augenmerk legt er auf die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der öffentlich-rechtlichen Medien – hierfür sind angemessene und stabile finanzielle Mittel erforderlich.
Ein weiteres besorgniserregendes Problem, das in der Stellungnahme aufgezeigt wird, ist die Bedrohung des Medienpluralismus durch Marktkonzentration. Gewiss stellen nicht nur Informationsmonopole eine Bedrohung dar, sondern es ist auch notwendig, gegen die Vereinnahmung von Medien durch Mogule und Oligarchen vorzugehen.
Die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich sollten transparent und die Anforderungen an die Transparenz verbindlich sein, was jedoch nicht zu einem übermäßigen Verwaltungsaufwand für kleine Medienunternehmen führen darf. Besorgniserregend ist auch die mangelnde Unabhängigkeit einiger nationaler Regulierungsstellen. Wenn eine solche Stelle nicht völlig unabhängig ist, sollte sie nicht in das vorgeschlagene Europäische Gremium für Mediendienste einbezogen werden.
Der EWSA unterstreicht, dass der Europäische Rechtsakt zur Medienfreiheit mit der Verordnung unmittelbare Wirkung entfaltet. Gleichzeitig fragt er sich, ob die Ziele dieses Rechtsakts mit einer unverbindlichen Empfehlung wirklich erreicht werden können.
„Bloße Empfehlungen reichen nicht aus, um die Freiheit und Vielfalt der Medien in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Freiheit und Unabhängigkeit der Medien müssen zu den verbindlichen Kriterien für den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit und für die Auslösung des Mechanismus in Mitgliedstaaten zählen, in denen die Medienfreiheit und -unabhängigkeit von staatlicher Seite verletzt werden,“ so Berichterstatter Moos abschließend. (ll)