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Nicolas Gros-Verheyde: Gefahr eines undemokratischen Europas durch COVID-19
Nicolas Gros-Verheyde: Gefahr eines undemokratischen Europas durch COVID-19
Die von einigen Mitgliedstaaten im Namen der Gesundheit getroffenen Maßnahmen könnten ein Kollateralopfer fordern: den Rechtsstaat.
Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie im Februar/März 2020 kam für alle überraschend und machte improvisierte Sofortmaßnahmen notwendig – für heute kann dies jedoch nicht mehr gelten. Die drastischen Maßnahmen zur Eindämmung dieser Gesundheitskrise mögen durchaus gerechtfertigt sein, müssen jedoch besser antizipiert und vor allem einer stärkeren demokratischen Kontrolle unterworfen werden. Das ist bisher aber nicht der Fall.
Meistens werden die Maßnahmen von der Exekutive im Eiltempo gleich am Tag nach dem Zusammentreten eines Verteidigungsrates oder eines anderen Beratungsgremiums, dessen Zusammensetzung stets im Dunklen bleibt, getroffen – ohne dass die Interessenträger (Sozialpartner, Wirtschaft, Politik) ernsthaft konsultiert – d. h. vorab informiert und über eine entsprechende Begutachtungsfrist verfügen würden – sowie ohne Parlamentsbeschluss.
Damit werden einige Grundprinzipien, die sich aus der Europäischen Menschenrechtscharta (EMRK) bzw. der EU-Grundrechtecharta ergeben, auf unbestimmte Dauer ganz einfach „ausgehebelt“. Die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Artikel 11 EMRK) wird missachtet und stark eingeschränkt. Das Recht, seine Meinung, etwa in Kinofilmen oder Theaterstücken, frei zu äußern, wird ausgesetzt. Die Bewegungsfreiheit wird erheblich eingeschränkt – durch Ausgangssperren ab 18.00 Uhr (wie in Frankreich), Reiseverbote (wie in Belgien) usw. Das Recht auf freie Religionsausübung (Artikel 9 EMRK), das Recht auf Bildung sowie das Recht auf Berufstätigkeit (Artikel 14 und 15 der Grundrechtecharta) wird massiv beschnitten, ganz zu schweigen vom Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 8 EMRK).
Kaum gefasst, werden diese weitgehend auf Willkür beruhenden Beschlüsse umgehend umgesetzt – nach dem Motto: „Wir werden schon sehen, was passiert“. Was ist ein zwingender Grund für das Überschreiten einer Grenze? Und was ist keiner? Oder was (und was nicht) stellt einen wichtigen Grund dar? Die Kontrolle obliegt dabei den Polizeibehörden bzw. sogar den Mitarbeitern der Fluggesellschaften, was äußerst heikel ist.
Die europäischen Instanzen werden so gut wie nicht konsultiert. So hat es Paris verabsäumt, die Wiedereinführung bestimmter Grenzkontrollen der Europäischen Kommission mitzuteilen, wie dies eigentlich im Schengen-Abkommen vorgesehen ist. Auch zu den für die europäischen Arbeitgeber äußerst diskriminierenden Maßnahmen Belgiens war von der Kommission nicht mehr zu hören als ein leises Grummeln.
Und die nationalen Parlamente scheinen angesichts der Krise ebenso wie das Europäische Parlament in Schreckstarre zu verfallen. Aus Angst, als Nestbeschmutzer zu gelten, wo doch die Bekämpfung der Pandemie wie in Kriegszeiten üblich zur nationalen Frage erhoben wurde, wagt niemand mehr, die Einhaltung der Regeln einzufordern. Aber wir befinden uns trotz allem nicht im Krieg. Die Regierungen haben übrigens zu keiner Zeit auf dieses Instrument aus ihrem doch recht beschränkten verfassungsrechtlichen Arsenal zurückgegriffen.
Selbst die Ausweichklausel in der Europäischen Menschenrechtskonvention, der berühmt-berüchtigte Artikel 15, wurde außer in einigen wenigen Ländern nicht bemüht. Die alten Demokratien des Kontinents haben aus symbolischen Gründen davor zurückgeschreckt. Eine selbst auferlegte Quarantäne, wie es Frédéric Sudre, emeritierter Professor an der Universität Montpellier und einer der besten Kenner der Menschenrechtskonvention, formuliert.
Noch stoßen die Einschränkungen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bei der Bevölkerung auf Akzeptanz. Dies bedeutet jedoch noch lange nicht, dass sie keinen – wenn auch vorläufig noch unsichtbaren – Schaden anrichten. In der Folge könnte sich aber starke Wut breitmachen, die in unvorherseh- und unkontrollierbare Proteste mündet. Und bei den nächsten Wahlen könnte dies dann zu einem Erstarken der radikalsten populistischen Kräfte führen. Vor allem könnten die Einschränkungen den Gegnern der europäischen Einheit sowohl innerhalb als auch außerhalb des Kontinents starke Argumente liefern. Es ist daher kein Zufall, wie Russland am 5. Februar in Moskau mit dem Chef der europäischen Diplomatie Josep Borrell umgesprungen ist. Es ist wirklich an der Zeit, umzudenken.
Nicolas Gros-Verheyde
Chefredakteur von B2 – bruxelles2.eu