In seiner Stellungnahme „Initiative gegen Klagemissbrauch, der sich gegen Journalisten und Rechteverteidiger richtet“ unterstützt der EWSA den Vorschlag der Kommission, Menschen vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung („SLAPP-Klagen“) zu schützen. Hierzu gehören Journalisten und Rechteverteidiger, die einen wichtigen Beitrag zu Debatten über heikle Themen leisten.

Der EWSA schlägt in der auf seiner Oktober-Plenartagung verabschiedeten Stellungnahme eine Erweiterung der Liste der Maßnahmen zur Eindämmung von SLAPP-Klagen vor. Der Berichterstatter für diese Stellungnahme, Tomasz Andrzej Wróblewski, erklärte: „Wenn wir das System nicht stärken, wird die Redefreiheit bedroht.“

Ko-Berichterstatter Christian Moos fügte hinzu: „Es handelt sich hierbei um ein aktuelles und dringliches politisches Problem. Wir brauchen Maßnahmen zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten und von allen Personen, die Machtmissbrauch und Korruption anprangern.“

SLAPP-Klagen werden von mächtigen Personen, Lobbygruppen, Unternehmen und staatlichen Stellen eingesetzt, um Journalisten und andere Menschen, die zur öffentlichen Debatte beitragen – Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger, NGO, Hinweisgeber im weiteren Sinne, engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerkschaften – mundtot zu machen. Mit solchen Verfahren werden Lücken in den Justizsystemen genutzt, um haltlose straf- oder zivilrechtliche Klagen anzustrengen, die darauf abzielen, die öffentliche Beteiligung der betroffenen Personen oder Gruppen zu verhindern, einzuschränken oder mit Strafen zu belegen.

Zu den Vorschlägen des EWSA gehören die Einführung einer Vorabentscheidung zur Beendigung eines für nicht konform befundenen Verfahrens und die Bündelung von Verfahren auf Antrag des Beklagten an einem bestimmten Gerichtsstand. Es könnten auch andere Maßnahmen in Betracht gezogen werden, darunter eine Beschränkung der Verfahrensdauer oder eine Beschleunigung des Verfahrens. Überdies könnte die Bestimmung eingeführt werden, wonach die Klage nur durch den Kläger selbst finanziert werden darf.

Auch könnten die nationalen Rechtsvorschriften durchforstet werden, um Mechanismen zu ermitteln, mit denen gegen SLAPP-Klagen vorgegangen werden kann. Sowohl in grenzüberschreitenden als auch in nationalen Fällen sollte ein einheitlicher Ansatz verfolgt werden, und es bedarf einer Überprüfung der nationalen Rechtsvorschriften, um Verleumdung in den Mitgliedstaaten zu entkriminalisieren, wo dies noch nicht geschehen ist.

Der EWSA schlägt ferner vor, den vorgeschlagenen Zeitraum bis zur Bewertung der vorgeschlagenen SLAPP-Richtlinie von fünf Jahren auf zwei Jahre zu verkürzen.

Schließlich kommt auch den Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen große Bedeutung zu. Angehörige der Rechtsberufe und Teilnehmer an der öffentlichen Debatte müssen geschult werden, damit sie auf SLAPP-Klagen reagieren und das Recht auf freie Meinungsäußerung besser verteidigen können. (ll)