European Economic
and Social Committee
Regeldickicht lichten: EU-Maßnahmen zur Plattformarbeit sollen faire Arbeitsbedingungen für alle garantieren
Der EWSA begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit als dringend notwendige Initiative. Damit sollen klar und eindeutig definierte Kriterien für die Einstufung von Arbeitsverhältnissen und für den Einsatz von Algorithmen bei der Einstellung und Beschäftigung von Plattformarbeitern festgelegt werden.
Der EWSA hält eine Richtlinie als verbindliches Rechtsinstrument zur Regulierung der Plattformarbeit für gerechtfertigt. Denn die äußerst große Vielfalt der Arbeitsbedingungen und Rechtsvorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten führt häufig zu schlechter Behandlung von Plattformarbeitern und zur Aushebelung der nationalen und EU-Arbeitsschutzstandards. Die Stellungnahme wurde auf der EWSA-Plenartagung im März mit 149 gegen 80 Stimmen bei 17 Enthaltungen verabschiedet.
Berichterstatterin Cinzia del Rio betonte:Es gibt eindeutige Beispiele für Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Plattformarbeitern in der EU. Die Situation in den verschiedenen Mitgliedstaaten ist äußerst unterschiedlich, und dieses Regelungsdickicht gilt es zu lichten. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie soll ein flexibler Rechtsrahmen geschaffen werden, der dann auf nationaler Ebene angepasst werden kann, um den unterschiedlichen Arbeitsbedingungen Rechnung zu tragen.
Die mit Abstand wichtigste Frage ist dabei die rechtliche Einstufung des Arbeitsverhältnisses und dessen klare Unterscheidung von echter Selbstständigkeit. Dazu muss der rechtlich verantwortliche Arbeitgeber eindeutig ermittelt werden, um die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialabgaben sicherzustellen und Tarifverhandlungen zu ermöglichen. Der EWSA ist jedoch der Ansicht, dass der Kommissionsvorschlag sowohl in dieser Frage als auch zu einigen anderen Aspekten wie dem Recht der Arbeitnehmer und der Gewerkschaftsvertreter auf Unterrichtung und Anhörung zu allgemein und zu vage ist.
Die unklare Rechtslage kann in bestimmten Fällen das Aufkommen und die Verbreitung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie von Formen von Ausbeutung und Konkurrenzkampf zwischen den Beschäftigten selbst begünstigen, die ggf. im Rahmen von illegaler „Untervergabe“ arbeiten
, so der EWSA.
Die Gruppe Arbeitgeber des EWSA legte eine Gegenstellungnahme vor, auf die mehr als 30 % der abgegebenen Stimmen entfielen und die der verabschiedeten Stellungnahme als Anhang beiliegt. Die Gruppe Arbeitgeber sprach sich darin gegen eine Richtlinie zur Regulierung der Plattformarbeit aus, da sie befürchtet, dass verbindliche Rechtsvorschriften zu Pauschallösungen führen. Diese könnten Innovation und Investitionen im Zusammenhang mit der Einrichtung und Entwicklung digitaler Plattformen in der EU behindern.
Die Gruppe Arbeitgeber lehnt es zudem ab, die Begriffe „Arbeitnehmer“ und „selbstständiger Plattformarbeiter“ im EU-Recht zu definieren, da eine solche Definition weder den unterschiedlichen Modellen in den einzelnen Mitgliedstaaten gerecht wird noch mit den dynamischen Entwicklungen auf den Arbeitsmärkten Schritt halten kann. (ll)