Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) spricht sich entschieden gegen Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit in der EU aus und plädiert dafür, dass der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission hohe abschreckende Strafen gegen Mitgliedstaaten verhängen, die die Rechtsstaatlichkeit systematisch in einer Art und Weise missachten, die den EU-Haushalt gefährdet.

In der auf seiner Plenartagung am 20. Januar verabschiedeten Initiativstellungnahme Rechtsstaatlichkeit und Aufbaufonds begrüßt der EWSA die EU-Verordnung 2020/2092, die es der Kommission ermöglicht, bei systematischen Mängeln der Rechtsstaatlichkeit in einem EU-Land finanzielle Sanktionen zu verhängen. Er fordert eine strikte Anwendung der Verordnung in allen für den Haushalt relevanten Bereichen.

„Die Rechtsstaatlichkeit ist die unabdingbare Grundlage für eine demokratische, pluralistische Gesellschaft in Europa und für das Weiterbestehen der EU“, so Christian Bäumler, Berichterstatter für die Stellungnahme.

Der EWSA empfiehlt, systematische Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit zu ahnden. Dazu sollte die EU alle sonstigen Sanktionsmittel einsetzen, wie etwa das Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 263 AEUV und das Verfahren nach Artikel 7 EUV.

Wenn ein EU-Land systematisch gegen die Rechtsstaatlichkeit verstößt, gefährdet dies nach Ansicht des EWSA immer die Umsetzung der von der EU finanzierten Programme oder beeinträchtigt sie zumindest ernsthaft und schadet dem EU-Haushalt. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Empfänger von Zahlungen aus dem Unionshaushalt die Transparenzvorschriften einhalten und in der Lage sind, umfassend nachzuweisen, wofür die Mittel verwendet werden.

In den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen sollten auch die Maßnahmen dargelegt werden, die die Regierungen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit ergreifen werden.
Die meisten der bislang vorgelegten nationalen Pläne enthalten jedoch zu wenige diesbezügliche Initiativen. Darüber hinaus hat die Kommission bei der Bewertung dieser Pläne der Rechtsstaatlichkeit bisher nicht genügend Bedeutung beigemessen, was der EWSA für bedauerlich hält.

In der Stellungnahme fordert der EWSA, dass alle Mitgliedstaaten der verstärkten Zusammenarbeit zur Europäischen Staatsanwaltschaft beitreten und dass dies zur Voraussetzung für die Teilnahme an durch die EU finanzierten Programmen wird. Diese Zusammenarbeit zeitigt bereits erste Ergebnisse und dürfte langfristig zu einer enormen Verbesserung der grenzüberschreitenden Strafverfolgung beitragen. (ll)