European Economic
and Social Committee
Interne sowie gemeinsame Beratungsgruppen
Die Internen Beratungsgruppen (Domestic Advisory Groups – DAG) sind zivilgesellschaftliche Gremien, die zur Umsetzung von Handelsabkommen beraten. Die erste DAG wurde im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Korea aus dem Jahr 2011 eingerichtet. Seitdem wird auf der Grundlage jedes Freihandelsabkommens, das die EU mit einem Partnerland oder einer Gruppe von Partnerländern unterzeichnet, jeweils eine DAG der EU und der anderen Vertragsseite eingesetzt.
DAG sind keine bilateralen Gremien: Die DAG der EU beraten die GD Handel der Kommission, während die DAG der anderen Vertragsseite die Aufgabe haben, die jeweilige nationale Regierung zu beraten. Die DAG beider Seiten können jedoch im Vorfeld der jährlichen Sitzung des Forums der Zivilgesellschaft, die jeweils im Rahmen eines bestimmten Freihandelsabkommens von den Vertragsparteien organisiert wird, gemeinsame Sitzungen abhalten.
Die DAG sind hauptsächlich in den Bereichen Handel und nachhaltige Entwicklung tätig. Die EU‑Freihandelsabkommen enthalten ein eigenes Kapitel zu diesen Bereichen, und die in der jeweiligen DAG vertretenen Sozialpartner und Organisationen der Zivilgesellschaft können sich zu den Auswirkungen der Abkommen auf die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Umwelt sowie zu den Arbeitnehmer- und Menschenrechten in der EU und im Partnerland bzw. den Partnerländern äußern.
Die Zusammensetzung der DAG gewährleistet eine ausgewogene Vertretung dreier wichtiger zivilgesellschaftlicher Bereiche: Arbeitgeber, Arbeitnehmer und NGO. Der EWSA entsendet in die einzelnen DAG der EU jeweils drei Mitglieder (ein Mitglied pro Gruppe), mit Ausnahme der Internen Beratungsgruppe der EU im Rahmen des Abkommens mit dem Vereinigten Königreich, in der sechs EWSA-Mitglieder vertreten sind. Außerdem übernimmt der EWSA Sekretariatsaufgaben für alle DAG.
Nach der Unterzeichnung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, welches 2021 in Kraft getreten ist, wurde dafür eine eigene Interne Beratungsgruppe der EU eingerichtet, deren Aufgabe es ist, die Kommission in Bezug auf das gesamte Abkommen zu beraten.
Im Jahr 2025 wurden für die Abkommen mit Kenia und Neuseeland zwei neue DAG der EU eingerichtet, auch hier mit Zuständigkeit für jeweils das gesamte Abkommen. Die DAG der EU für das Abkommen mit Chile wurde im März 2026 eingerichtet.
Somit gibt es derzeit 15 DAG. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zu den einzelnen DAG.