Begleitausschuss EU-AKP

Der Begleitausschuss EU-AKP setzt sich aus EWSA-Mitgliedern und Vertretern der wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen der AKP-Staaten zusammen. Letztere werden von internationalen Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-, Landwirtschafts-, Verbraucher- und Genossenschaftsorganisationen ernannt.

Der Begleitausschuss kommt regelmäßig zusammen und ist für die Organisation verschiedener gemeinsamer Aktivitäten mit den wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen der AKP-Staaten verantwortlich. Er stellt sicher, dass der EWSA das Mandat erfüllt, das ihm im Rahmen von Protokoll Nr. 1 Artikel 4 des Cotonou-Partnerschaftsabkommens übertragen wurde: „Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss veranstaltet Konsultationstreffen und Sitzungen der wirtschaftlichen und sozialen Akteure der EU und der AKP-Staaten“.

Der Begleitausschuss EU-AKP ist außerdem für die Beziehungen und Aktivitäten auf panafrikanischer Ebene zuständig (Treffen von wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen Afrikas und der EU sowie Beziehungen zum Wirtschafts-, Sozial- und Kulturrat der Afrikanischen Union).

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