Am 4. Oktober veranstaltete die Ad-hoc-Gruppe „Europäische Bürgerinitiative“ des EWSA in Zagreb eine Diskussion zum Thema „Die Europäische Bürgerinitiative: aktueller Stand in Kroatien“. Sie sollte es den Mitgliedern der Ad-hoc-Gruppe ermöglichen, sich mit lokalen Akteuren über ihre Erfahrungen, Standpunkte und Ideen auszutauschen. Dabei ging es insbesondere um die Öffentlichkeitswirkung und Bekanntheit der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) in Kroatien sowie um bisherige Erfahrungen und bewährte Verfahren. Anhand der EBI können die Unionsbürger neue Rechtsvorschriften vorschlagen und so direkten Einfluss auf die Politik der EU nehmen.

Die Diskussion in Zagreb "Die Europäische Bürgerinitiative: aktueller Stand in Kroatien“ war die erste derartige Veranstaltung der Ad-hoc-Gruppe außerhalb Brüssels. Auf Einladung der kroatischen Gewerbe- und Handwerkskammer (Hrvatska Obrtnička Komora) begrüßten die Mitglieder der Ad-hoc-Gruppe des EWSA Margareta Mađerić, Staatssekretärin im kroatischen Arbeitsministerium, Dino Zorić vom Justizministerium, Vertreter der Europäischen Kommission und des EBI-Forums, zahlreiche Teilnehmer von Europe-Direct-Zentren, Hochschulen, lokalen Gebietskörperschaften und nationalen Wirtschafts- und Sozialräten sowie kroatische EBI-Botschafter, EBI-Organisatoren, Studierende und weitere EBI-Akteure.

Am Nachmittag schloss sich eine ordentliche Sitzung der Ad-hoc-Gruppe „Europäische Bürgerinitiative“ mit anschließendem Spaziergang im Zagreber Zentrum an, bei dem die Mitglieder Passanten persönlich den bekannten Europäischen Demokratiepass des EWSA überreichten.

Mit ihrem Arbeitsprogramm 2023-2025 will die Ad-hoc-Gruppe die aktive Beteiligung des EWSA an der Europäischen Bürgerinitiative ausbauen. Sie plant weitere Sitzungen außerhalb Brüssels als gute Gelegenheit, mit lokalen EBI-Akteuren zu diskutieren und diese Initiative auf nationaler und lokaler Ebene bekannter zu machen.

Die 2013 eingerichtete Ad-hoc-Gruppe „Europäische Bürgerinitiative“ (derzeitiger Vorsitz: EWSA-Mitglied Violeta Jelić) hat die Aufgabe, politische Leitlinien zu der EBI zu erarbeiten und die Entwicklungen in diesem Bereich zu verfolgen.

Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative wurde 2012 als erstes Instrument der partizipativen Demokratie auf transnationaler Ebene ins Leben gerufen. Wenn mindestens eine Million EU-Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten eine EBI unterstützen, wird die Europäische Kommission aufgefordert, einen Rechtsakt vorzuschlagen. Sie bildet somit die größtmögliche Entsprechung zur legislativen Bürgerinitiative. 

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat sich von Anfang an stark für die Entwicklung und Förderung der Europäischen Bürgerinitiative engagiert. (ep)