Wie sollte eine Besteuerung der Löhne und Unternehmensgewinne aussehen, die den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt gerecht wird? In einer auf seiner Plenartagung im Juli verabschiedeten Stellungnahme untersucht der EWSA diese Frage. Gleichzeitig begrüßt und befürwortet er die Zunahme der Telearbeit. Ein modernisiertes und leicht zu befolgendes Regelwerk sollte sicherstellen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Europa weder mehrfach besteuert noch unbeabsichtigt gar nicht besteuert werden, weil sie aus dem Ausland arbeiten.

„Wir leben in einer neuen Welt, in der die Menschen anders arbeiten wollen. Der EWSA unterstützt uneingeschränkt die Flexibilisierung der Arbeit und die grenzüberschreitende Telearbeit“, so Berichterstatter Krister Andersson. „Allerdings sind die neuen Arbeitsmodelle auch eine große Herausforderung für die internationalen Steuersysteme und einen gut funktionierenden EU-Binnenmarkt.“ Der EWSA schlägt unter anderem vor, auf europäischer Ebene eine zentrale Anlaufstelle zu schaffen, wie sie beispielsweise für die Mehrwertsteuer besteht. Der Arbeitgeber würde dann die Anzahl der Tage melden, an denen die Telearbeiter in ihrem Wohnsitzland und in dem Land, in dem der Arbeitgeber ansässig ist, gearbeitet haben. Anhand dieser Informationen könnten die Steuerbehörden feststellen, in welchem Land die Einkünfte steuerpflichtig wären oder welcher Teil der Einkünfte in jedem Land zu versteuern ist. „Dieses System“, so Herr Andersson abschließend, würde es Arbeitnehmern und Arbeitgebern ermöglichen, Steuerstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten zu verringern. Gleichzeitig würde es dazu beitragen, dass Steuern korrekt erhoben werden, ohne dass der Einzelne in mehreren Ländern eine Steuererklärung abgeben muss.“ (tk)