Der Europäische Behindertenausweis ist eine der obersten Prioritäten der Behindertenbewegung, ermöglicht er es Menschen mit Behinderungen doch, ihr Grundrecht auf Freizügigkeit in der EU unter den gleichen Bedingungen auszuüben wie Menschen ohne Behinderung.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission zur Einführung eines Europäischen Behindertenausweises, um Menschen mit Bedingungen dabei zu unterstützen, ihr Recht auf Freizügigkeit sowie ihr Niederlassungsrecht innerhalb der EU wahrzunehmen.

In seiner auf der Plenartagung im April verabschiedeten Stellungnahme weist der EWSA jedoch darauf hin, dass der Erfolg des Ausweises von der gegenseitigen Anerkennung des Behindertenstatus in den EU-Mitgliedstaaten abhängen wird. Dies ist derzeit nicht der Fall, weshalb Menschen mit Behinderungen bei Reisen in andere EU-Länder keine Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können. Dies stellt einen eklatanten Verstoß gegen ihr Recht auf Freizügigkeit dar, einer der zentralen Werte der EU.

Der Berichterstatter für diese Stellungnahme, Ioannis Vardakastanis, sagte: „Derzeit gibt es in der EU eine Zwei-Klassen-Gesellschaft: einerseits jene Bürgerinnen und Bürger, die frei in einen anderen Mitgliedstaat reisen, dort arbeiten oder studieren und sich dort niederlassen können, und andererseits jene, denen dies verwehrt ist. Durch den Europäischen Behindertenausweis werden diese Hürden beseitigt“.

Der EWSA weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass der Europäische Behindertenausweis eine Priorität für die Behindertenbewegung ist und von ihr seit Langem eingefordert wird. Er empfiehlt, den Ausweis im Wege einer Verordnung einzuführen, da dieses Rechtsinstrument besser geeignet ist, um für eine konsistente und allumfassende Anwendung zu sorgen und Unterschiede bei der Umsetzung auf nationaler Ebene zu vermeiden.

Außerdem sollten Begleitmaßnahmen ergriffen werden, um die Barrierefreiheit von Verkehrsmitteln, Dienstleistungen und Gebäuden zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten die auf dem Ausweis gespeicherten Daten durch die Datenschutzverordnung geschützt sein. Auf diese Weise kann der Ausweis als Europäischer Behindertenpass genutzt werden.

Nach Ansicht des EWSA wird der Ausweis jene Mitgliedstaaten, die einen vorwiegend medizinischen Ansatz in Bezug auf Behinderungen verfolgen, dazu veranlassen, ihre derzeitige Herangehensweise zu optimieren und an jenen Modellen auszurichten, die dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entsprechen.

Um den Erfolg des Ausweises sicherzustellen, ruft der EWSA dazu auf, Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen in alle Phasen der Umsetzung sowie in die Überwachung einzubeziehen.

Eine weitere Forderung betrifft die physische Trennung zwischen dem EU-Behindertenausweis und dem EU-Parkausweis. Dies würde Menschen mit Behinderungen die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln sowie den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen erleichtern. (ll)