In einer Debatte mit Italiens Arbeitsministerin am 22. März unterstützte der EWSA die Initiative der Kommission, die Rolle und Unabhängigkeit der nationalen Gleichstellungsstellen bei der Beseitigung von Diskriminierungspraktiken auf den EU-Arbeitsmärkten zu stärken.

Sowohl der EWSA als auch die Ministerin stimmen mit den Zielen des Kommissionsvorschlags für eine Richtlinie mit Standards für nationale Gleichstellungsstellen überein, die deren Wirksamkeit erhöhen sollen. Der Vorschlag geht auf die Tatsache zurück, dass es mit den geltenden Legislativmaßnahmen für Gleichstellung nicht gelungen ist, das EU-Recht zur Bekämpfung von Ungleichbehandlung und Diskriminierung angemessen durchzusetzen.

Der EWSA betont in seiner vom Plenum erörterten und verabschiedeten Stellungnahme zur Stärkung der Rolle und Unabhängigkeit der Gleichstellungsstellen, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Subsidiaritätsprinzip und der Festlegung verbindlicher Standards für stärkere und wirksamere Gleichstellungsstellen angestrebt werden muss. Die italienische Ministerin schloss sich in der Debatte diesem Standpunkt an.

„Die Beteiligung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen am Arbeitsmarkt ist nicht nur eine Frage der Fairness. Sie ist aus wirtschaftlicher und sozialer Sicht überaus sinnvoll. Im EWSA sind wir jedoch weiter besorgt angesichts des in der Union immer noch uneinheitlichen Schutzes vor Diskriminierung und Ungleichheit und sprechen uns für robuste Überwachungsmechanismen in diesem Bereich aus, wozu auch eine Stärkung der nationalen Gleichstellungsstellen gehört“, erklärte EWSA-Präsidentin Christa Schweng.

Die italienische Regierung teilt nach Aussage von Ministerin Calderone das Ziel der Kommission, fordert jedoch Kohärenz mit bereits bestehenden nationalen Gleichstellungsinstrumenten und -stellen, z. B. mit den in Italien auf nationaler und regionaler Ebene tätigen Gleichstellungsbeiräten.

„Die Integration, um die es hier geht, muss genau so wie die laufende Debatte über die Reform der wirtschafts- und finanzpolitischen Steuerung der EU auch weiterhin im Mittelpunkt der europäischen Sozialagenda stehen. Wir wissen, wie schwer es immer noch ist, tatsächliche Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Einige Gesellschaftsgruppen sehen sich beim Zugang zum Arbeitsmarkt und zum Sozialschutz nach wie vor enormen Hindernissen gegenüber“, so Frau Calderone.

Die Ministerin betonte, dass das geschlechterspezifische Gefälle bei den Beschäftigungsquoten auf EU-Ebene immer noch über 10 Prozentpunkte beträgt. Es gebe kein einziges EU-Land ohne ein solches Gefälle, das stets den Frauen zum Nachteil gereiche. Die Arbeitssuche sei auch für junge Hochschulabsolventen sehr schwierig. Menschen mit Behinderungen, legal Eingewanderte und Flüchtlinge werden bei der Arbeitsplatzsuche und in puncto Fortbeschäftigung nach wie vor diskriminiert. (ll)