Trotz der durch die Digitalisierung der Arbeit veränderten Berufsrisiken – die zu einem Anstieg von Stress und Burnout-bedingten Erkrankungen, ergonomischen Problemen sowie zu einem leichten Rückgang der Zahl der Arbeitsunfälle geführt haben – ist der soziale Dialog nach wie vor von entscheidender Bedeutung für die Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, so der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) in seiner Stellungnahme „Der soziale Dialog als Mittel zur Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz“.

„Über den sozialen Dialog durchgeführte Arbeitsschutzmaßnahmen tragen nicht nur zu einer besseren Gesundheit der Arbeitskräfte bei, sondern können auch die Rentabilität der Unternehmen verbessern und die Kosten für Gesundheitsversorgung und Fehlzeiten senken. Der Gesellschaft entstehen pro Jahr Kosten in Höhe von 476 Milliarden Euro bzw. 3,3 % des EU-BIP durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten“, so die Berichterstatterin für die Stellungnahme Franca Salis-Madinier.

Die Qualität des sozialen Dialogs ist jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich. Daher werden autonome Vereinbarungen der Sozialpartner im Bereich des Arbeitsschutzes in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht einheitlich umgesetzt.

Dem EWSA zufolge müsste der europäische soziale Dialog gestärkt werden, um einen einheitlichen Schutz aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU zu gewährleisten.  
Die Europäische Kommission sollte daher klare Kriterien aufstellen, um sicherzustellen, dass die von den Sozialpartnern ausgehandelten Vereinbarungen in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, in dem dieser zu dem Schluss kam, dass die Kommission nicht verpflichtet ist, den Anträgen der Sozialpartner auf Umsetzung der geschlossenen Vereinbarungen nachzukommen.

Neben einem erfolgreichen sozialen Dialog erfordert die Festlegung der allgemeinen Leitlinien für den Arbeitsschutz jedoch auch einen starken Regulierungsrahmen. Vereinbarungen, die auf Antrag beider Unterzeichnerparteien zu Richtlinien des Rates führen, scheinen wirksamer zu sein, weil sie konkrete Aktionspläne in den Mitgliedstaaten gewährleisten.
Der EWSA fordert daher neue Leitlinien für die Telearbeit, mehr Ehrgeiz bei der Krebsbekämpfung sowie EU-Richtlinien für Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychosoziale Risiken, die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU zu einem immer größeren Berufsrisiko werden.

Die Gruppe Arbeitgeber des EWSA hatte eine ganze Reihe von Änderungsanträgen zu der Stellungnahme vorgelegt und sich darin insbesondere gegen neue Regulierungsmaßnahmen wie etwa die vorgeschlagene EU-Maßnahme zu Muskel- und Skeletterkrankungen und psychosozialen Risiken sowie gegen die Ausarbeitung neuer Leitlinien für die Telearbeit ausgesprochen.
Die auf Ersuchen des französischen EU-Ratsvorsitzes ausgearbeitete Stellungnahme wurde auf der EWSA-Plenartagung im Januar mit 172 gegen 32 Stimmen bei 70 Enthaltungen verabschiedet. (ll)