Thematische Studiengruppe Rechte von Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen genießen als vollwertige Bürger gleiche Rechte und haben einen Anspruch auf Würde, Gleichbehandlung, selbstständige Lebensführung und uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die langfristige Strategie der EU für die aktive Inklusion von Menschen mit Behinderungen soll ihnen insbesondere die Ausübung dieser Rechte ermöglichen.

Die EU fördert die aktive Inklusion und die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben im Einklang mit dem Menschenrechtsansatz der EU beim Thema Behinderungen. 2010 nahm die Europäische Kommission die Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 an, 2007 unterzeichnete die EU das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Menschen mit Behinderungen machen etwa ein Sechstel der EU-Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter aus, ihre Beschäftigungsquote ist hingegen vergleichsweise gering. Mit etwas mehr Unterstützung wäre jedoch die (Wieder-)Eingliederung von Millionen behinderter EU-Bürger in den Arbeitsmarkt möglich. Der gleichberechtigte Zugang zu hochwertiger Bildung und lebenslangem Lernen ermöglicht Menschen mit Behinderungen die uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und verbessert ihre Lebensqualität.

Der EWSA hat eine Thematische Studiengruppe Rechte von Menschen mit Behinderungen mit Mitgliedern aus verschiedenen Fachgruppen des EWSA eingerichtet, die unterschiedliche Politikbereiche abdecken und in der alle drei Gruppen (Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Verschiedene Interessen) vertreten sind. Diese Thematische Studiengruppe soll

  • ein Forum für die zivilgesellschaftliche Perspektive bieten, insbesondere für Behindertenverbände;
  • die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) bewerten und Reaktionen darauf zusammentragen.