Der EWSA präsentierte seine politischen Empfehlungen für eine neue Generation von Eigenmitteln für den EU-Haushalt. In einer neuen Stellungnahme fordert der Ausschuss die Kommission nachdrücklich auf, den Rahmen für die Unternehmensbesteuerung (BEFIT) weiterzuentwickeln. Er schlägt eine EU-weite Steuer auf digitale Transaktionen und eine zusätzliche Abgabe für Unternehmen vor, die Produkte von Herstellern aus Drittländern einführen, welche keinen angemessenen Arbeitnehmerschutz gewährleisten.

Die Einnahmequellen für den EU-Haushalt müssen angesichts der Haushaltszwänge der Mitgliedstaaten im Gefolge der Pandemie, der anhaltenden internationalen Spannungen und des derzeit höheren Zinsniveaus überdacht werden. „Wir plädieren für einen starken EU-Haushalt, der der EU die notwendigen finanziellen Mittel an die Hand gibt, um ihre politischen Ambitionen zu verwirklichen, und für die Einführung echter Eigenmittel. Damit könnte die für die europäische Integration schädliche Nettozahlerdebatte überwunden werden“, so Berichterstatter Philip von Brockdorff bei der Verabschiedung der Stellungnahme im Plenum. Ein am 20. Juni 2023 veröffentlichter Kommissionsvorschlag über erweiterte Eigenmittel auf der Grundlage der Unternehmensbesteuerung ergänzt die drei anderen Vorschläge für neue Eigenmittel. Diese wurden 2021 vorgelegt, wurden aber bisher vom Rat nicht angenommen.

Der EWSA fordert die Kommission auf, als Voraussetzung für neue Vorschläge für Eigenmittel auf der Grundlage der Unternehmensbesteuerung das Instrument „Business in Europe: Ein Rahmen für die Unternehmensbesteuerung (BEFIT)“ so bald wie möglich weiter auszuarbeiten. Seiner Auffassung nach sollte wie vom Europäischen Parlament vorgeschlagen die Möglichkeit geprüft werden, Finanzdienstleistungen in die Initiative BEFIT einzubeziehen oder auf eine globale Finanztransaktionssteuer hinzuarbeiten. Zudem fordert er die Kommission auf, die Möglichkeit einer zusätzlichen Abgabe für EU-Unternehmen zu prüfen, die Produkte von Herstellern aus Drittländern einführen, welche ihren Arbeitnehmern keinen angemessenen Schutz bieten. (tk)