European Economic
and Social Committee
Förderung einer gemeinsamen Kultur der Grundrechte in Europa
von EWSA-Mitglied Cristian Pîrvulescu
Die Zeiten, in denen Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa als selbstverständlich betrachtet werden konnten, sind zweifellos vorbei. Es zeigt sich immer mehr, dass diese Werte proaktiv gegen bestimmte Entwicklungen verteidigt werden müssen: Populismus, Hetze, Angriffe auf Minderheiten, die Einengung des Raums für die Zivilgesellschaft und die Bestrebungen einiger Regierungen zur Machtkonzentration. Die vom EWSA eingesetzte Ad-hoc-Gruppe Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit hat zum Ziel, eine Kultur der Grundrechte in Europa zu fördern.
In den letzten Jahren hatte unser Kontinent eine Reihe von Krisen zu bewältigen, durch die sämtliche in Artikel 2 des Vertrags verankerten Werte der EU infrage gestellt wurden. Seit der Jahrtausendwende standen und stehen die Europäerinnen und Europäer vor einer Vielzahl solcher Herausforderungen, namentlich der Finanzkrise von 2008 und der sich anschließenden drakonischen Sparmaßnahmen, der Zunahme von Sicherheitsbedrohungen und Terrorismus, der erheblichen humanitären Herausforderung aufgrund der verzweifelten Lage von Asylsuchenden und der größten Gesundheitskrise seit einem Jahrhundert.
Der EWSA konnte nicht einfach tatenlos zusehen. 2018 setzte er deshalb die Ad-hoc-Gruppe Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit (GGR) ein. Diese Gruppe, der 21 Mitglieder angehören und deren Vorsitz ich von meinem Kollegen José Antonio Moreno Díaz übernehmen durfte, ermöglicht der Zivilgesellschaft einen Meinungsaustausch über die Entwicklungen in den Bereichen Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den EU-Mitgliedstaaten.
Die GGR organisiert Länderbesuche in allen Mitgliedstaaten, wo sie mit Sozialpartnern und Vertretern der Organisationen der Zivilgesellschaft, der Rechtsberufe und Medien sowie der nationalen Behörden zusammenkommt. Auf der Grundlage ihrer Beiträge erstellt die GGR dann Berichte über die Situation in den einzelnen Ländern.
Dabei geht es grundsätzliche nicht darum, juristische Analysen zu bieten, sondern vielmehr einen konstruktiven Dialog zu Themen zu erleichtern, die mitunter polarisieren. Wir haben sehr positive Rückmeldungen von Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen erhalten, denen zufolge die Berichte den Meinungsaustausch auf nationaler Ebene tatsächlich angeregt haben.
Ein weiteres wichtiges Ziel der GGR besteht darin, auf der Grundlage der Länderbesuche Tendenzen aufzuzeigen, die sich aktuell in Europa abzeichnen. Vor diesem Hintergrund veranstalteten wir im November 2019 unsere erste Konferenz, um das allgemeine Fazit des Syntheseberichts über die ersten Länderbesuche zu präsentieren. Im November 2021 werden wir eine zweite Konferenz abhalten, in der Interessenträger die Berichte der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit erörtern können.
Mittelfristig beabsichtigen wir, ein umfassenderes zivilgesellschaftliches Forum zu entwickeln, das es allen relevanten Akteuren ermöglicht, an inklusiven und offenen Debatten über die Verteidigung der Werte der EU teilzunehmen. In einem Zwischenschritt werden wir bald eine neue Rubrik auf unserer Website einrichten, in der Interessenträger ihre Beiträge veröffentlichen können.
Die GGR möchte zur Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Kultur der Grundrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie beitragen. Über ihre Länderbesuche und Konferenzen hinaus hat die GGR der derzeitigen COVID-19-Pandemie besondere Aufmerksamkeit gewidmet, indem sie Anhörungen zu den Folgen der Krise und dem Wiederaufbau sowie zwei Initiativstellungnahmen auf den Weg gebracht hat. Darin werden die Auswirkungen und der Rechtsstaatlichkeitsaspekt der Aufbaumittel beleuchtet.
Im Allgemeinen besteht der wesentliche Mehrwert der GGR darin, dass sie zu einer wirtschaftlichen und sozialen Betrachtung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit beiträgt und ein Bündnis zwischen verschiedenartigen Organisationen, einschließlich der Sozialpartner, schafft. Unsere Stellungnahme zum Thema Rechtsstaatlichkeit und ihre Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum ist beispielhaft für diesen Ansatz und für das zunehmende Interesse der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer sowie der – in der EWSA-Gruppe Vielfalt Europa vertretenen – zivilgesellschaftlichen Kräfte an den einschlägigen Fragen. Die aktive Beteiligung aller Gruppen ist für die Arbeit der GGR von zentraler Bedeutung.