European Economic
and Social Committee
Neue TEN-V-Verordnung für Nachhaltigkeit und intelligente Mobilität in Europa ausschlaggebend
Die vorgeschlagene Aktualisierung der Verordnung über die transeuropäischen Verkehrsnetze ist notwendig und zu begrüßen, wenn die EU auch im Schienenverkehr wirklich zur Nachhaltigkeit und zur intelligenten Mobilität beitragen will. Das ist die zentrale Aussage der Stellungnahme zur Überarbeitung der TEN-V-Verordnung und der Verordnung über Schienengüterverkehrskorridore, die auf der Plenartagung im März verabschiedet wurde.
Mit der neuen Verordnung wird der bestehende Regelungsrahmen aus dem Jahr 2013 aktualisiert. Dadurch soll die grundlegende Infrastruktur geschaffen werden, die für die erfolgreiche Umsetzung der Ziele des Grünen Deals, der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und des Aktionsplans für den Schienenverkehr erforderlich ist.
Bei der Verabschiedung der Stellungnahme führte Stefan Back aus:Es war höchste Zeit für eine neue Verordnung, die dem aktuellen politischen Kontext und den Erfahrungen der letzten Jahre Rechnung trägt. Dass nun striktere Vorschriften für die Umsetzung des TEN-V-Netzes erlassen werden sollen, ist eine gute Nachricht. Denn bei der unbefriedigenden Umsetzung der derzeitigen Verordnung gab es erhebliche Verzögerungen.
Der EWSA begrüßt vor allem die Absicht der Europäischen Kommission, dem Zusammenhalt in ihrem Vorschlag große Bedeutung beizumessen. Das heißt, dass die Zugänglichkeit und Anbindung aller Regionen der EU sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr beim Aufbau des Netzes zu gewährleisten ist. Darüber hinaus soll die neue Verordnung auch für eine effiziente Koordinierung und Vernetzung zwischen dem Fern-, Regional- und Nahverkehr einerseits und dem Verkehr in städtischen Knoten andererseits sorgen.
Aus technischer Sicht spricht sich der EWSA dafür aus, die Anforderungen an die Infrastruktur des Kern- und des Gesamtnetzes zunehmend einander anzugleichen und dafür Etappenziele festzulegen: 2030 für die Verwirklichung des Kernnetzes, 2040 für das so genannte erweiterte Kernnetz und 2050 für das Gesamtnetz. In Bezug auf das zeitliche Ziel 2030 hegt der EWSA weiterhin die in seinem Bewertungsbericht von 2020 geäußerten Zweifel an der Machbarkeit. Gleichwohl sollte die Frist beibehalten werden, um Druck auf die Mitgliedstaaten auszuüben. (mp)