Mehr Klarheit, mehr finanzielle Transparenz, strenge Vorschriften bezüglich Mobbing und Belästigung und härtere Sanktionen bei Nichteinhaltung Am 28. Januar 2021 beschlossen die Mitglieder des EWSA per Abstimmung eine grundlegende Änderung ihres Verhaltenskodex. Dies ist der erste wichtige Schritt zur Reformierung des Ausschusses, die sich die neue Führungsspitze des EWSA auf die Fahnen geschrieben hat.

Die neuen Vorschriften enthalten eine Reihe von Verbesserungen, um Mobbing und Belästigung wirksam zu verhindern und Fälle von Fehlverhalten entsprechend zu behandeln. Prävention steht an oberster Stelle, und erwiesenes Fehlverhalten eines Ausschussmitglieds kann nun mit einer ganzen Reihe von Sanktionen geahndet werden.

EWSA-Präsidentin Christa Schweng versprach bei ihrem Amtsantritt im Oktober letzten Jahres, den Verhaltenskodex zu stärken. „Wir haben dieses Versprechen erfüllt. Die hervorragende Arbeit der Kommission Geschäftsordnung hat dafür gesorgt, dass dieser Entwurf breite Unterstützung fand. Dies beweist, dass wir für hohe ethische Standards und moderne und transparente Arbeitsmethoden eintreten“, erklärte Christa Schweng.

Besteht Grund zu der Annahme, dass ein Fehlverhalten vorliegt, leitet der neue Ethikbeirat, der über klar definierte Befugnisse verfügt, eine Untersuchung ein. Dabei können sich sowohl die Mitglieder als auch die Bediensteten des EWSA mit Beschwerden an den Ethikbeirat wenden. Im Falle einer Untersuchung sind anerkannte Hinweisgeber geschützt, und darüber hinaus wird der Ausschuss eng mit dem OLAF zusammenarbeiten.

In Abhängigkeit von den Untersuchungsergebnissen und der Schwere des Fehlverhaltens kann eine Reihe von Sanktionen gegen das betroffene Mitglied verhängt werden. Dazu gehören:

  • Suspendierung von einem oder mehreren Ämtern im Ausschuss
  • Wiedergutmachung etwaiger Schäden
  • vorübergehender Verlust des Anspruchs auf die Vergütungen der Mitglieder
  • Ausschluss von der Teilnahme an bestimmten oder allen Tätigkeiten oder Dienstreisen des EWSA
  • Verbot, den EWSA auf nationaler, interinstitutioneller oder internationaler Ebene zu vertreten
  • Verlust des Zugangs zu vertraulichen Informationen oder Verschlusssachen

In besonders schwerwiegenden Fällen wird es auch möglich sein, das Mitglied endgültig aus dem Ausschuss auszuschließen.

Durch die Aktualisierung dieser Vorschriften wird auch die finanzielle Transparenz erhöht, insbesondere in Bezug auf die Erstattung der Kosten, die den Mitgliedern durch Reisen oder andere Tätigkeiten entstehen. Die Mitglieder müssen jährlich eine Erklärung ihrer finanziellen Interessen vorlegen, die auf dem Internetportal des EWSA zugänglich gemacht wird. Der Verhaltenskodex regelt nun auch mögliche Fälle von Interessenkonflikten genauer.

Die Änderungen orientieren sich an den Forderungen und Empfehlungen des Europäischen Parlaments sowie an den Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF).