European Economic
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Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten unabdingbar für die Umsetzung des europäischen Grünen Deals
In einer aktuellen Stellungnahme begrüßt der EWSA den Vorschlag der Kommission, die Århus-Verordnung der EU zu überarbeiten und den Bürgerinnen und Bürgern sowie nichtstaatlichen Organisationen den Zugang zur administrativen und gerichtlichen Überprüfung in Umweltangelegenheiten zu erleichtern. Die geänderte Verordnung geht allerdings nach Ansicht des EWSA nicht weit genug.
Obwohl die EU bereits seit 2005 Vertragspartei des Übereinkommens von Århus ist, kommt sie den Bestimmungen über den Zugang zu Gerichten noch immer nicht in vollem Umfang nach.
Für den EWSA, der die geänderte Verordnung in einer im Januar verabschiedeten Stellungnahme grundsätzlich begrüßt, ist der Vorschlag der Kommission ein Fortschritt und ein wesentliches Instrument zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals.
Berichterstatter Arnaud Schwartz macht jedoch auf Schlupflöcher in der neuen Verordnung aufmerksam, die die EU-Organe nutzen könnten, um sich ihrer Rechenschaftspflicht zu entziehen.
So lehnt der EWSA etwa den Vorschlag der Kommission ab, EU-Akte, die nationale Durchführungsmaßnahmen implizieren, auszunehmen, weil dies die von der Kommission vorgeschlagene Verordnung völlig wirkungslos machen oder aufweichen könnte.
Darüber hinaus ist der EWSA über die Änderung des in der ursprünglichen Århus-Verordnung vorgesehenen „Mechanismus der internen Überprüfung“ besorgt, der im Umweltbereich tätigen NRO die Möglichkeit gab, von EU-Organen vorgenommene Verwaltungsakte und begangene Unterlassungen anzufechten. Viele, wenn nicht gar die meisten EU-Maßnahmen bzw. Unterlassungen würden keiner internen Überprüfung unterliegen, wenn die Organisationen der Zivilgesellschaft eine Überprüfung erst nach dem Erlass der Durchführungsmaßnahmen verlangen könnten.
Ferner ruft der EWSA die Kommission auf, den Zugang aller Organisationen der Zivilgesellschaft zur Justiz zu verbessern.
„Die Sozialpartner sind wesentliche Akteure in Umweltfragen, weshalb ihnen der Zugang zu Gerichten in diesem Bereich ausdrücklich zuerkannt werden sollte“, betonte die EWSA-Berichterstatterin Isabel Caño Aguilar. „Damit eine gerichtliche Überprüfung in der Praxis auch möglich ist, sollten zivilgesellschaftlichen Organisationen keine zusätzlichen Belastungen wie etwa Kosten und Verwaltungsaufwand auferlegt werden“, erklärte Isabel Caño abschließend. (mr)