Das Assoziierungsabkommen EU-Georgien wurde am 27. Juni 2014 unterzeichnet und trat am 1. Juli 2016 vollständig in Kraft.
Die institutionellen, allgemeinen und Schlussbestimmungen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Georgien (Artikel 412) sehen die Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft vor, deren Aufgabe es ist, regelmäßige Treffen von Vertretern der Zivilgesellschaft beider Vertragsparteien zu fördern, um sie über die Umsetzung dieses Abkommens auf dem Laufenden zu halten und ihre Beiträge dazu einzuholen. Die Plattform ergänzt somit die im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen EU–Georgien bereits eingerichteten politischen Gremien. Sie ermöglicht es den Organisationen der Zivilgesellschaft beider Seiten, die Durchführung des Abkommens zu überwachen, indem sie deren Empfehlungen an die zuständigen Stellen weiterleitet.
Die Zusammensetzung der Plattform ist in Artikel 412 dargelegt: „Sie setzt sich aus Vertretern der Zivilgesellschaft der EU, einschließlich Mitgliedern des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, und Vertretern der Zivilgesellschaft Georgiens, einschließlich Vertretern der nationalen Plattform des Zivilgesellschaftlichen Forums der Östlichen Partnerschaft, zusammen“.
Die Plattform der Zivilgesellschaft EU-Georgien wurde am 16. Juni 2016 errichtet. Ihr gehören Mitglieder beider Seiten an. Auf EU-Seite umfasst sie Mitglieder des EWSA und Mitglieder aus Netzen der europäischen Zivilgesellschaft (Eurochambres, BusinessEurope, EGB, Copa-Cogeca, Cooperatives Europe und Forum der Zivilgesellschaft der Östlichen Partnerschaft).
Die Plattform kann Empfehlungen an den Assoziationsrat (Ministerebene) abgeben; darüber hinaus sind der Assoziationsausschuss (Ebene hoher Beamter) und der Parlamentarische Assoziationsausschuss verpflichtet, regelmäßige Kontakte mit Vertretern der Plattform der Zivilgesellschaft zu unterhalten, um ihre Meinung zur Verwirklichung der Ziele des Abkommens einzuholen (Artikel 413).