European Economic
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EWSA plädiert für obligatorischen Check-up der Wettbewerbsfähigkeit bei allen Maßnahmen und Verordnungen der EU
Ein Check-up der Wettbewerbsfähigkeit sollte bei allen politischen Maßnahmen und Rechtsetzungsverfahren der EU angewandt werden, so der EWSA in einer neuen Stellungnahme, in der er sich auch für eine „EU-Wettbewerbsagenda“ ausspricht.
In der auf der Dezember-Plenartagung verabschiedeten Stellungnahme macht der EWSA geltend, dass die Auswirkungen der EU-Maßnahmen und Verordnungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU viel umfassender und systematischer als bisher bewertet werden müssen.
Ein Check-up der Wettbewerbsfähigkeit sollte Rechtsvorschriften, Steuermaßnahmen, Strategien, Programme, internationale Übereinkommen und sogar das Europäische Semester betreffen. Dabei sollten die Auswirkungen auf Unternehmen, Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und den Befolgungskosten unter die Lupe genommen werden. Wie kann sich all dies kurz- wie langfristig auf Unternehmen verschiedener Branchen, Größenordnungen und mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen auswirken?
Europas Anteil am globalen BIP fällt bereits seit einiger Zeit und könnte bis 2050 auf unter 10 % geschrumpft sein. Die kurzfristigen Aussichten sind angesichts der anhaltenden Nachwirkungen von COVID-19, des Krieges in der Ukraine, der steigenden Inflation, der in die Höhe schnellenden Energiepreise und der Abhängigkeit von wichtigen ausländischen Einfuhren auch nicht rosiger. Zieht man noch den grünen und den digitalen Wandel hinzu, entsteht eine recht genaues Bild von den enormen Herausforderungen, vor denen die europäischen Unternehmen stehen.
Wie können wir sicherstellen, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im EU-Entscheidungsprozess mehr Gewicht bekommt? Der EWSA schlägt dafür einen dreigliedrigen Ansatz vor.
Erstens empfiehlt er auf technischer Ebene, die Folgenabschätzung der Europäischen Kommission zu stärken sowie den Check-up der Wettbewerbsfähigkeit verbindlich vorzuschreiben und stark auszuweiten.
„Die Europäische Kommission muss bereits jetzt Folgenabschätzungen durchführen, wobei die Auswirkungen einer Initiative auf die Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigt werden“, so Christian Ardhe, Berichterstatter für die EWSA-Stellungnahme. „Gleichwohl sehen wir auch Verbesserungsbedarf, insbesondere in Bezug auf die Umsetzung und Durchsetzung.“
Zweitens sollte die Wettbewerbsfähigkeit bei der Konzipierung neuer Initiativen angemessen berücksichtigt werden. Diese sollten daraufhin bewertet werden, wie sie zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen und diese unterstützen.
Drittens fordert der EWSA dazu auf, eine spezifische Agenda für die Wettbewerbsfähigkeit auszuarbeiten. Deren wichtigstes langfristiges Ziel sollte darin besteht, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.
„Mit dieser Stellungnahme wollen wir effektiv untersuchen, wie die Wettbewerbsfähigkeit überwacht wird, und der Komplexität dieses Bereichs Rechnung tragen“, erklärte Giuseppe Guerini, Ko-Berichterstatter für die Stellungnahme. „Wettbewerbsfähigkeit betrifft heutzutage nicht mehr nur einzelne Unternehmen oder Gesellschaften. Es geht vielmehr um ganze Ökosysteme. Daher brauchen wir für ihre Untersuchung einen komplexeren Ansatz“.
Die Stellungnahme wurde auf Ersuchen des tschechischen EU-Ratsvorsitzes erarbeitet. (dm)