European Economic
and Social Committee
Europawahlen vorbildlich bei der Barrierefreiheit? – eine verpasste Chance
von Antoine Fobe
Die Europawahlen stehen unmittelbar bevor, und wir, die Europäische Blindenunion (EBU), ermutigen alle blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wähler, ihre Stimme abzugeben und so für ihre Wünsche und Bedürfnisse einzutreten, auch wenn dies nach wie vor schwierig sein mag. Dabei sollten sie auch berücksichtigen, wie wichtig das Thema Inklusion den Kandidaten und Parteien im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist.
Die Europäische Blindenunion (EBU) vertritt die blinden und sehbehinderten Menschen in Europa. Wir setzen uns für eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft ein, in der sehbehinderte Menschen die gleichen Chancen haben, an allen Aspekten des Lebens uneingeschränkt teilhaben zu können. Die politische Teilhabe ist natürlich ein wesentlicher Aspekt, da sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger durch ihre Stimme und ihr politisches Handeln eine behindertenfreundliche Politik und Gesetzgebung fördern können.
Im Vorfeld der Europawahlen 2024 ist die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen sowohl als Wähler als auch als Kandidaten ein wichtiges und aktuelles Thema.
Laut einem Bericht des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) aus dem Jahr 2019 konnten rund 400 000 Menschen mit Behinderungen bei den letzten Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) ihr Wahlrecht nicht ausüben. Weniger als 5 % der EP-Mitglieder haben eine Behinderung.
Im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen fordert die EBU in ihrer Erklärung zu den EP-Wahlen als Ausgangspunkt erneut die Festlegung von Standards für die Barrierefreiheit der Wahlen (Abstimmungsverfahren), für die Wahlinformationen (Veranstaltungsorte und Materialien im Zusammenhang mit Wahlkampagnen, politische Debatten, Programme und Websites der politischen Parteien) und für die Verfahren im Anschluss an die Wahlen (z. B. Beschwerdemechanismen) sowie ein gleichberechtigtes passives Wahlrecht.
Wir legen den Schwerpunkt auf die EP-Wahlen, da nur die Europawahlen als Bestandteil der Unionsbürgerschaft in die Zuständigkeit der Europäischen Union fallen. In den Bereichen, in denen die EU Kompetenzen hat, kann sie gleiche Rechte für Menschen mit Behinderungen gewährleisten. Da die Durchführung der Wahlen jedoch weiterhin in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, würden sich bewährte Verfahren auf EU-Ebene automatisch auch auf alle anderen Wahlen in Europa auswirken.
Leider ist es für eine vorbildliche Durchführung dieser EP-Wahlen jetzt zu spät, was jedoch nicht auf mangelndes Interesse seitens des Parlaments zurückzuführen ist, ganz im Gegenteil. So schlug das EP im Mai 2022 eine Reform des EU-Wahlrechts vor, bei der es konkret um das Recht auf eine unabhängige und geheime Wahl für Menschen mit Behinderungen, die freie Auswahl von Unterstützungsdiensten und die Barrierefreiheit der Briefwahl und politischer Kampagnen ging. Leider hat sich der Rat der EU bislang nicht zu diesem Vorschlag geäußert.
Mit Blick auf die kommende fünfjährige Legislaturperiode des EP und die entsprechende Amtszeit der Kommission fordert die EBU das neugewählte Europäische Parlament auf, weiterhin Druck auf den Rat auszuüben, damit die vorgeschlagene Reform angenommen wird und bei den Wahlen 2029 konkrete Fortschritte erzielt werden können. Wir können auf die Unterstützung des EWSA zählen, der bereits 2020 eine formale Legislativinitiative des EP gefordert hatte, um bei den EP-Wahlen ein echtes Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Auch können wir mit der Unterstützung der Europäischen Kommission rechnen, die im vergangenen Dezember einen „Leitfaden zu bewährten Wahlpraktiken“ veröffentlicht hat und derzeit an einem Kompendium zur elektronischen Stimmabgabe und zum Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien bei Wahlen arbeitet. In beiden Fällen werden Aspekte der Barrierefreiheit behandelt.