European Economic
and Social Committee
Angemessene Mindestlöhne sind ein zentraler Baustein des sozialen Zusammenhalts
von der Gruppe Arbeitnehmer
Angemessene Mindestlöhne sind ein zentraler Baustein des sozialen Zusammenhalts und wichtig für die Bekämpfung von Erwerbsarmut und Ungleichheit. Allerdings sind die Arbeitsbedingungen für viele Beschäftigte in Europa hart, vor allem für prekär Beschäftigte. Und auch wenn in einigen Ländern Tarifverhandlungen ausreichen, um gute Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, ist dies nicht überall der Fall.
Fehlender Sozialschutz hat böse Folgen, insbesondere wenn sich auch andere Probleme verschärfen, z. B. die aktuell durch die COVID-19-Pandemie bedingte verheerende Gesundheits- und soziale Krise.
Vor diesem Hintergrund soll der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union dafür sorgen, dass alle in Europa einen existenzsichernden Lohn erhalten und die Tarifbindung gestärkt und ausgeweitet wird. Dabei sollen die unterschiedlichen Traditionen der Mitgliedstaaten im Bereich des sozialen Dialogs stets geachtet werden. Durch nationale Aktionspläne, die in einem dreigliedrigen Verfahren mit den Sozialpartnern vereinbart werden, kann eine Aufwärtskonvergenz bei den Löhnen erreicht und gleichzeitig Diskriminierung jeglicher Art sowie Erwerbsarmut vermieden werden.
Angesichts der mit der COVID-19-Krise verbundenen Schwierigkeiten und der daraus resultierenden Dringlichkeit des Vorschlags bekräftigte die Berichterstatterin Cinzia Del Rio, dass alle Beschäftigten einen gerechten und angemessenen Mindestlohn erhalten sollten, der entweder gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegt wird, um ihnen ein menschenwürdiges Leben und Zugang zum Sozialschutz zu ermöglichen: „Sozial- und Lohndumping, hohe Lohnungleichheiten, zunehmende Erwerbsarmut, von der zumeist junge Menschen, Frauen und benachteiligte Gruppen betroffen sind, müssen auf europäischer Ebene entschieden angegangen werden.“
In der auf der EWSA-Plenartagung am 25. März 2021 verabschiedeten Stellungnahme des EWSA zu dem Vorschlag für eine Richtlinie werden der dringende Bedarf solcher Maßnahmen, die Angemessenheit und die Rechtsgrundlage für eine Richtlinie (auch durch das Rechtsgutachten des Rates bestätigt) ebenso anerkannt wie die Klauseln zur Achtung der Autonomie der Sozialpartner. (prp)