European Economic
and Social Committee
Bessere Bekämpfung der organisierten Kriminalität dank neuer EU-Richtlinie über illegal erworbene Vermögenswerte
Der EWSA begrüßte auf seiner Dezember-Plenartagung den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten als einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU. Trotz einer allgemeinen Verbesserung der Lage in einigen Mitgliedstaaten ist der Anteil der eingefrorenen oder eingezogenen Vermögenswerte aus Straftaten in der gesamten EU nach wie vor äußerst gering.
Durch die neue Richtlinie wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen allen an der Vermögensabschöpfung beteiligten Behörden verbessert. Außerdem sollen die EU-Länder nationale Strategien ausarbeiten. Sie müssen mindestens eine Vermögensabschöpfungsstelle einrichten, die für die Rückverfolgung und Identifizierung von Erträgen aus Straftaten und anderen mit Straftaten verbundenen Vermögenswerten zuständig ist, stellt der EWSA in seiner Stellungnahme „Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten“ fest, die auf der Plenartagung im Dezember verabschiedet wurde.
„Wir finden den Kommissionsvorschlag sehr gut, denn er entspricht der Notwendigkeit, den Anwendungsbereich der Einziehungsmechanismen auszuweiten. Außerdem werden damit Mechanismen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eingeführt, um die Quote der Abschöpfung illegaler Vermögenswerte zu erhöhen. Derzeit ist diese sehr niedrig: Lediglich 2 % der Vermögenswerte aus Straftaten werden sichergestellt und rund 1 % wird eingezogen“, so der Berichterstatter der Stellungnahme, Ionuţ Sibian.
Der Anwendungsbereich der neuen Richtlinie wurde im Vergleich zur Richtlinie über die Sicherstellung und Einziehung von 2014 erweitert und deckt nun u. a. auch Straftaten wie Organhandel, Entführung, Umweltkriminalität, Handel mit gestohlenen Fahrzeugen ab.
Der EWSA weist allerdings darauf hin, dass Schleuserkriminalität und der unerlaubte Handel mit Tabakerzeugnissen trotz der beträchtlichen jährlichen Einnahmen dieser kriminellen Märkte (schätzungsweise 289,4 Mio. bzw. 8 309,3 Mio. Euro) im Richtlinienvorschlag nicht ausdrücklich genannt werden, und ruft die Kommission nachdrücklich auf, dies nachzuholen.
Der EWSA fordert die Europäische Kommission außerdem auf, in Bezug auf die Verwendung eingezogener Vermögenswerte für soziale Zwecke ehrgeiziger vorzugehen und hierfür einen Mindestprozentsatz für die Mitgliedstaaten festzulegen.
„Es ist sehr wichtig, dass die betroffenen Gruppen unmittelbar Schadensersatzleistungen erhalten und von den Erträgen aus dem Schaden profitieren. In diesem Bereich hätten wir mehr Bewegung erwartet. Es tut sich aber nichts. Die Zivilgesellschaft muss in die Verwaltung und Veräußerung eingezogener Vermögensgegenstände einbezogen werden“, so Berichterstatter Sibian.
Überdies forderte der EWSA die Kommission auf, das Recht der Opfer auf Entschädigung zu präzisieren. In der Rangfolge der Gläubiger sollte den Opfern Vorrang eingeräumt werden, stellt der EWSA abschließend fest. (ll)