European Economic
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Europäischer Verband für Unternehmensgerechtigkeit ECCJ sagt nein zur Omnibus-Verordnung: Unternehmensinteressen dürfen nicht die EU-Politik beherrschen
Die Europäische Kommission wird demnächst ein Paket von Gesetzesreformen über die Berichtspflichten von Unternehmen, das sogenannte „Omnibus-Paket“, vorlegen. Das Paket zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsvorschriften zu vereinfachen und zu straffen und die Einhaltung der Berichtspflichten für Unternehmen zu erleichtern. Seine Ankündigung im November hat in der gesamten EU Bestürzung ausgelöst und zu umfangreichen Debatten sowie dem Widerspruch verschiedener Gruppen geführt. Organisationen der Zivilgesellschaft, Gewerkschaften, Unternehmen, Investoren, Juristen und Wissenschaftler haben allesamt die Sorge ausgedrückt, dass das Omnibus-Paket zu Deregulierung führt. Sie haben die Kommission dringend aufgefordert, solche Instrumente zu schützen, anstatt sie zu schwächen. Andriana Loredan von der European Coalition for Corporate Justice (ECCJ) erläutert, was auf dem Spiel steht und warum zivilgesellschaftliche Organisationen wie der ECCJ das Omnibus-Paket ablehnen.
Wettbewerbsfähigkeit als Vorwand für die Demontage dringend benötigter Nachhaltigkeitsvorschriften
Das Omnibus-Paket nimmt drei zentrale Nachhaltigkeitsinstrumente ins Visier, die im Mittelpunkt des europäischen Grünen Deals stehen: die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) und die Taxonomie-Verordnung. Dieses Paket ist eine direkte Folge der Neuausrichtung der neuen Kommission, die mit dem Bericht von Mario Draghi über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit im September 2024 einsetzte. Im Draghi-Bericht wird die Stagnation der EU-Märkte zum Teil auf übermäßigen Verwaltungsaufwand für Unternehmen zurückgeführt, während andere Schlüsselfaktoren wie die Inflation der Preise für Öl, Gas und Lebensmittel, die auf Spekulationen multinationaler Unternehmen zurückgehen, geflissentlich übersehen werden. Dem Draghi-Bericht zufolge ist der Verwaltungsaufwand vor allem auf den EU-Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflicht zurückzuführen. Ohne Beweise für einen Zusammenhang zwischen den Nachhaltigkeitsvorschriften und dem wahrgenommenen Mangel an Wettbewerbsfähigkeit der EU vorzulegen, dient diese verengte Sichtweise als Vorwand, um gegebenenfalls die Nachhaltigkeitsvorschriften insgesamt zu demontieren.
Mit diesem speziellen Omnibus-Paket möchte die Kommission einige der wichtigsten und erst kürzlich angenommenen Instrumente vereinfachen, mit denen die Auswirkungen der Großunternehmen auf Mensch und Umwelt beherrscht werden sollen. Dazu gehört auch die erst im vergangenen Jahr angenommene CSDDD, die noch umgesetzt werden muss.
Wie der Inhalt der Omnibus-Verordnung konkret aussehen wird, steht derzeit noch in den Sternen. Eines der größten Risiken im Zusammenhang mit der Omnibus-Verordnung besteht jedoch darin, dass die Nachhaltigkeitsinstrumente wieder infrage gestellt werden. Das könnte dazu führen, dass wichtige Bestimmungen (wie zivilrechtliche Haftung oder Pläne für den klimabedingten Wandel im Rahmen der CSDDD) neu ausgehandelt werden müssen. Der ECCJ spricht sich entschieden gegen die Infragestellung bereits vereinbarter Nachhaltigkeitsvorschriften aus. Dies würde die Rechtsunsicherheit erhöhen, die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt durch Unternehmen gefährden und Pioniere in diesem Bereich abstrafen.
Unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Einfluss im Rahmen von Alibi-Konsultationen
Die Ankündigung des Omnibus-Pakets und die Ausarbeitung des Kommissionsvorschlags wurden ohne jedwede Transparenz und unter Missachtung des EU-Vertragsrechts oder der internen Verfahrensvorschriften der Kommission durchgeführt.
Die Kommission will ihre Omnibus-Initiative sehr kurzfristig vorlegen, womit für eine angemessene Folgenabschätzung und öffentliche Konsultation keine Zeit bleibt. Dieses Vorgehen verletzt das Recht auf Beteiligung an Entscheidungsprozessen der EU, einem in den EU-Verträgen verankerten demokratischen Grundsatz. Es steht auch im Widerspruch zu den Leitlinien der Kommission für eine bessere Rechtsetzung, die eine breit angelegte und transparente Konsultation der Interessenträger während des politischen Entscheidungsprozesses der Kommission erfordern.
Stattdessen führte die Kommission im Februar 2025 mit einer kleinen, handverlesenen Gruppe von Interessenträgern, in erster Linie aus Großunternehmen und Wirtschaftsverbänden, eine Schein-Konsultation – einen sogenannten „Realitätscheck“ – durch. Viele dieser Unternehmen werden derzeit wegen Menschenrechtsverletzungen oder Umweltmissbrauch im Rahmen ihrer eigenen Geschäftstätigkeit oder entlang ihrer Lieferketten angeklagt. Sie haben daher großes Interesse daran, dass die Nachhaltigkeitsvorschriften auf Kosten der Arbeitnehmer, der lokalen Gemeinschaften und des Klimas verwässert werden. Zudem stand die unverhältnismäßige starke Vertretung von Großunternehmen in scharfem Gegensatz zur Unterrepräsentation der Zivilgesellschaft. Zivilgesellschaftliche Organisationen, Gewerkschaften und Kleinunternehmen waren nur symbolisch vertreten, während Opfer von unternehmerischem Missbrauch und Unternehmen, die Nachhaltigkeitsvorschriften befürworten, vom Gespräch gänzlich ausgeschlossen waren.
Omnibus-Paket: potenzielle Bedrohung einer ehrgeizigen Klimapolitik
Präsidentin Ursula von der Leyen und Kommissionsmitglied Valdis Dombrovskis, der die gesamte „Vereinfachung“ überwacht, scheinen auf die Agenda der größten und mächtigsten Unternehmen einzuschwenken. Zu den wichtigsten Partnern der Kommission während des sogenannten Realitätschecks gehörten insbesondere Unternehmen, deren Geschäftstätigkeiten erheblich zum Klimawandel beitragen und die ein Interesse an einer Verringerung der Klimaschutzauflagen haben, wie Unternehmen in den Bereichen Öl, Gas, Petrochemie, Automobilbau und Finanzen. Angesichts der Klimakrise und ihrer negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt steht zu befürchten, dass das Omnibus-Paket für die Klimapolitik einen Rückschritt bedeutet.
Priorität der Kommission sollte die Umsetzung und nicht die Deregulierung sein
Wenn der Kommission wirklich an Wettbewerbsfähigkeit und verringertem Regelungsaufwand und ebenso an den Menschenrechten und der Klimagerechtigkeit gelegen ist, sollte sie vielmehr prüfen, wie die Nachhaltigkeitsinstrumente wirksam umgesetzt werden können. Dies kann mit der Entwicklung von Leitlinien zur Unterstützung von Unternehmen und Behörden der Mitgliedstaaten gemäß der CSDDD sowie durch die Entwicklung von Finanzierungsmöglichkeiten und Kapazitätsaufbau mühelos erreicht werden. Dieser Ansatz würde der Kritik des Draghi-Berichts bezüglich mangelnder Leitlinien zur einfachen Anwendung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften Rechnung tragen.
Letztlich dürfte die klammheimliche Überarbeitung wichtiger Nachhaltigkeitsvorschriften hinter verschlossenen Türen mit einigen der weltweit größten Unternehmen kaum zu echter Wettbewerbsfähigkeit führen.
Andriana Loredan ist Referentin beim Europäischen Verband für Unternehmensgerechtigkeit (ECCJ). Seit der ersten Veröffentlichung des Vorschlags im Jahr 2022 ist sie an den Beratungen über die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit beteiligt. Zuvor war sie bei Anti-Slavery International mit dem Thema Wirtschaft und Menschenrechte unter dem Gesichtspunkt der Zwangsarbeit befasst.