European Economic
and Social Committee
Verletzungen der Freiheiten und Rechte des Schengen-Raums dürfen nicht folgenlos bleiben
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt die von der Europäischen Kommission vorgelegte neue EU-Strategie für die Zukunft des Schengen-Raums. Gleichzeitig ruft er jedoch der EU und den Mitgliedstaaten die Verpflichtungen der Charta der Grundrechte ins Gedächtnis, die im Rahmen des Managements der Außen- und Binnengrenzen der Union, der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit sowie der Migrations- und Asylpolitik einzuhalten sind.
Der Aufruf zum Handeln in der Stellungnahme zu der neuen Strategie, die auf der Oktober-Plenartagung des EWSA verabschiedet wurde, gründet sich auf besorgniserregende Berichte über Grundrechtsverletzungen an den Außengrenzen der EU, die der EWSA für äußerst bedenklich hält.
„Wir fordern die Europäische Kommission und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache auf, sich diesen bedenklichen Punkten zuzuwenden und Abhilfe zu schaffen. Sie müssen den Berichten über Grundrechtsverletzungen unverzüglich nachgehen“, erklärte der Berichterstatter für die Stellungnahme, Ionuţ Sibian.
Der EWSA musste feststellen, dass die einheitliche Anwendung des Schengen-Raums in den vergangenen Jahren mit großen Problemen behaftet war. Die Flüchtlingskrise von 2015 hat die Mängel des EU-Ansatzes beim Management der Außengrenzen und der Migration offengelegt, aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden vorübergehend wieder Grenzkontrollen eingeführt bzw. die Grenzen zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten ganz geschlossen. Die Störungen des Schengen-Raums haben Unternehmen, Beschäftigten, den Bewohnerinnen und Bewohnern von Grenzregionen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit geschadet.
Der EWSA betont, dass die regelmäßige und sorgfältige Überprüfung der Notwendigkeit und des Umfangs dieser Maßnahmen Sache der Kommission ist und diese gegebenenfalls tätig werden muss.
Außerdem wird der Rat in der Stellungnahme dazu aufgefordert, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, damit Bulgarien, Kroatien, Zypern und Rumänien nicht weiterhin von der uneingeschränkten Anwendung des Schengener Abkommens ausgeschlossen werden.
„Die Menschen in Zypern, Rumänien, Bulgarien und Kroatien sind nach wie vor eines Teils ihrer Rechte als Bürgerinnen und Bürger der EU beraubt, da sie vom Schengen-Raum ausgeschlossen sind. Der EWSA befürwortet ihre Einbeziehung. Diesen Ländern liegt viel daran. Außerdem kontrollieren Bulgarien, Kroatien und Rumänien ihre Außengrenzen bereits gemäß dem Schengener Grenzkodex“, so Herr Sibian.
Der EWSA spricht sich nachdrücklich dafür aus, den Schengener Grenzkodex mit Blick auf die Lehren aus der Pandemie zu überarbeiten. Außerdem fordert er die Stärkung des Konsultationsforums über Grundrechte und die Einbeziehung der organisierten Zivilgesellschaft über den EWSA. (ll)