Der Rat soll dazu beitragen, die zahlreichen aktuellen Krisen zu bewältigen, die die Lebensmittelsysteme betreffen, und künftige Herausforderungen in Verbindung mit einem Beitritt der Ukraine zur EU zu antizipieren.

Das Lebensmittelsystem der Europäischen Union steht derzeit vor zahlreichen Krisen und einer Reihe von Herausforderungen in den Bereichen Umwelt, Klima, Gesundheit und Soziales. Die Aussicht auf einen künftigen Beitritt der Ukraine wirft ebenfalls Fragen auf und dürfte eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik erfordern. Um diesen Veränderungen bestmöglich Rechnung zu tragen, schlägt der EWSA die Einrichtung eines Europäischen Rates für Ernährungspolitik, noch vor der Schaffung eines Rahmens für nachhaltige Lebensmittelsysteme vor.

Ein solcher Rat kann die Konvergenz der politischen Maßnahmen auf EU-, nationaler und lokaler Ebene beschleunigen. Vor allem kann er zur Verbesserung der EU-Lebensmittelpolitik beitragen. Berichterstatterin Piroska Kállay sagte: „Wir sind der festen Überzeugung, dass eine umfassende Einbeziehung und der Dialog zwischen den verschiedenen Akteuren und Behörden im Lebensmittelsystem die Qualität und Legitimität der Ernährungspolitik erhöhen werden, und dass ein Europäischer Rat für Ernährungspolitik ein Instrument für einen stärker integrierten, partizipativen und demokratischen Ansatz für die Steuerung der Lebensmittelpolitik sein kann.“

Der EWSA ist bereit, den Europäischen Rat für Ernährungspolitik zu beherbergen, und wünscht sich, dass er sich an der Europäischen Plattform der Interessenträger für die Kreislaufwirtschaft orientiert, die er gemeinsam mit der Kommission ins Leben gerufen hat.

Dieser Rat würde eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung sowohl ländlicher als auch städtischer Gebiete fördern. Ihm angehören würden Fachleute aus Wissenschaft, Forschung und Bildung, Vertreterinnen und Vertreter der Lebensmittelversorgungskette, Organisationen der Zivilgesellschaft, Jugendbeauftragte und politische Entscheidungsträger der EU. Im Laufe der Zeit soll er auch Mitglieder lokaler, regionaler und nationaler Behörden einschließen, um so eine gleichberechtigte Vertretung der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene zu gewährleisten. (ks)