European Economic
and Social Committee
Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Erstellung des EU-Haushalts
Haushalte sind nicht geschlechtsneutral. Vielmehr können sie Indikatoren dafür sein, mit wie viel Engagement Ziele wie die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frauen und die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter vorangetrieben werden.
Daher hat die Kommission für Finanz- und Haushaltsfragen des EWSA beschlossen, das Konzept des „Gender Budgeting“ eingehend zu prüfen. Worum geht es dabei konkret? Kurz gesagt, um die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans. Dies bedeutet, dass in Bezug auf die potenziellen Auswirkungen von Ausgabenentscheidungen auf die Geschlechtergleichstellung für mehr Rechenschaftspflicht und Transparenz gesorgt werden muss, wobei Zielgruppen von Begünstigten festgelegt werden müssen, um Diskriminierungen oder Ungleichheiten bei der Umsetzung der einzelnen Strategien und Maßnahmen zu vermeiden. Auf diese Weise lässt sich besser nachvollziehen, wie unterschiedlich sich die Einnahmen und Ausgaben der verschiedenen Gremien, Institutionen und Regierungen auf Frauen und Männer auswirken können. Außerdem kann diese Vorgehensweise auch dazu beitragen, öffentliche Mittel so einzusetzen, dass Haushalte und politische Maßnahmen effizienter und wirksamer werden.
Das „Gender Budgeting“ entspricht dem Engagement der EU, für eine durchgängige Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten zu sorgen, wobei das Europäische Parlament und der Rat die Mitgliedstaaten wiederholt dazu aufgefordert haben, diesen Ansatz zu übernehmen und umzusetzen. Darüber hinaus verfolgt die Europäische Kommission mit Hochdruck einen Ansatz, der eine Bewertung der Auswirkungen der Ausgabenentscheidungen in allen Bereichen des EU-Haushalts auf die Geschlechtergleichstellung ermöglichen würde.
Eine vom Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments in Auftrag gegebene Studie empfiehlt dem Parlament, der Kommission und dem Rat, Maßnahmen zu ergreifen, um das Prinzip des „Gender Budgeting“ bei der Erstellung des EU-Gesamthaushalts anzuwenden. In einer Entschließung brachte das Europäische Parlament seine Zustimmung zu diesem Konzept zum Ausdruck und äußerte die Absicht, auch die anderen EU-Institutionen in Zukunft davon überzeugen zu wollen.
Ich bin der Auffassung, dass der EWSA dieser Empfehlung unbedingt nachkommen sollte. Natürlich könnte das Europäische Parlament auch die Debatten über die Haushalts- und Haushaltsentlastung im Plenum nutzen, um die Umsetzung diese Ziels einzufordern. Die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung und die Umsetzung dieses Konzepts durch die EU-Institutionen werden zwingend ein starkes politisches Engagement sowie legislative Maßnahmen erfordern. Wir werden uns daher intensiv mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit sich der EWSA als beratende Einrichtung, die die Organisationen der Zivilgesellschaft vertritt, an diesem strategisch so wichtigen Prozess beteiligen kann.
Giulia Barbucci, EWSA-Vizepräsidentin für Haushalt