
Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Erstellung des EU-Haushalts
Haushalte sind nicht geschlechtsneutral. Vielmehr können sie Indikatoren dafür sein, mit wie viel Engagement Ziele wie die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frauen und die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter vorangetrieben werden. Daher hat die Kommission für Finanz- und Haushaltsfragen des EWSA beschlossen, das Konzept des „Gender Budgeting“ eingehend zu prüfen. Worum geht es dabei konkret? Kurz gesagt, um die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans. Dies bedeutet, dass in Bezug auf die potenziellen Auswirkungen von Ausgabenentscheidungen auf die Geschlechtergleichstellung für mehr Rechenschaftspflicht und Transparenz gesorgt werden muss, wobei Zielgruppen von Begünstigten festgelegt werden müssen, um Diskriminierungen oder Ungleichheiten bei der Umsetzung der einzelnen Strategien und Maßnahmen zu vermeiden. Auf diese Weise lässt sich besser nachvollziehen, wie unterschiedlich sich die Einnahmen und Ausgaben der verschiedenen Gremien, Institutionen und Regierungen auf Frauen und Männer auswirken können. Außerdem kann diese Vorgehensweise auch dazu beitragen, öffentliche Mittel so einzusetzen, dass Haushalte und politische Maßnahmen effizienter und wirksamer werden.