European Economic
and Social Committee
Zivilgesellschaft benötigt finanzielle Mittel für die Überwachung der Entsorgung radioaktiver Abfälle
Die Mitgliedstaaten der EU sollten mit Blick auf die Zivilgesellschaft in allen Bereichen der Entsorgung radioaktiver Abfälle ein inklusives Engagement, Offenheit und Transparenz erleichtern. Dies gilt sowohl dort, wo bereits Lagerstätten vorhanden sind, als auch dort, wo Lagerstätten zur Erschließung in Frage kommen//erschlossen werden könnten, insbesondere da//zumal in den nächsten zehn Jahren und darüber hinaus immer mehr radioaktive Abfälle anfallen werden.
In der auf der Plenartagung im Oktober verabschiedeten Stellungnahme bezieht der EWSA eindeutig Position: Verfügbare Finanzmittel sollten eingesetzt werden, um zivilgesellschaftliche Gruppen und insbesondere die in der Nähe kerntechnischer Anlagen lebende lokale Bevölkerung besser in die Lage zu versetzen, sich unabhängig an Projekten und Studien zur Bewertung der Einbindung und der Transparenz bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle zu beteiligen.
Der EWSA empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten darüber Bericht erstatten, wie bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle die Praxis der Beteiligung der Öffentlichkeit am Entscheidungsprozess aussieht und wie Transparenz umgesetzt wird. „Der Ausschuss fordert die Mitgliedstaaten auf, Schritte zu unternehmen, damit mit Blick auf den Umgang mit radioaktiven Abfällen die Entwicklung des Umweltzustands, der öffentlichen Gesundheit und der sozioökonomischen Bedingungen überwacht und regelmäßig offengelegt wird“, erklärt die Berichterstatterin der Stellungnahme, Alena Mastantuono.
Die Mitgliedstaaten sollten sich ihrer Verantwortung stellen und die Entsorgung radioaktiver Abfälle, unabhängig von deren Art, Abklingzeiten und Gefahrengrad, nicht künftigen Generationen überlassen.
Da ein Großteil der abgebrannten Brennelemente wiederverwertet werden kann, sollten spaltbare Materialien wiederaufbereitet und so der Bedarf an Natururan für den Betrieb von Kernkraftwerken verringert werden. Durch die Anwendung von Strategien der Kreislaufwirtschaft könnten die Mitgliedstaaten die Menge der zu entsorgenden Abfälle auf ein Minimum begrenzen.
„Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass bei den Kostenschätzungen für Stilllegungen kerntechnischer Anlagen und die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle zeitbedingte Kostensteigerungen berücksichtigt werden. Zudem sollten sie sicherstellen, dass die Mittel zur Deckung der tatsächlichen Kosten ausreichen“, so Ko-Berichterstatter Christophe Quarez. (mp)