Im Zuge der ersten pandemiebedingten Lockdowns stieg die Zahl der Telearbeiter in der EU sprunghaft an: von 5 auf 40 %. Ein Jahr später ist Telearbeit nicht mehr wegzudenken; ihre Auswirkungen auf Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Gesellschaft als Ganzes sind aber nur schwer abzuschätzen. Nach Auffassung des EWSA sind daher mehr Forschung und eine langfristige Perspektive erforderlich, um die Vorteile dieser Arbeitsform zu nutzen und ihre Risiken zu mindern.

Trotz der offenkundigen Möglichkeiten, die Telearbeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen eröffnet (u. a. höhere Produktivität, flexiblere Arbeitsregelungen und größere Autonomie), kann es auch negative Folgen für das Berufs- und Privatleben geben. In der Pandemie verschwammen mitunter die Grenzen zwischen diesen beiden Lebensbereichen aufgrund übermäßiger Arbeitsbelastung mit längeren Arbeits- und unzureichender Ruhezeiten.

In einer Kultur der ständigen Online-Erreichbarkeit fällt es vielen Arbeitnehmern schwer abzuschalten, was auf Kosten ihrer geistigen und körperlichen Gesundheit und ihres Wohlbefindens gehen kann. Es sind vorwiegend Frauen, die von Zuhause aus arbeiten und gleichzeitig noch den Haushalt bewältigen müssen. Sie leiden damit in besonderem Maße unter den Nachteilen der Telearbeit, wie der EWSA in zwei auf seiner März-Plenartagung verabschiedeten einschlägigen Stellungnahmen feststellt.

Erhebungen von Eurofound zufolge arbeiten 30 % der „regelmäßigen“ Telearbeiter derzeit täglich bzw. mehrmals in der Woche auch in ihrer Freizeit und ca. 20 % mehr als 48 Stunden pro Woche. Darüber hinaus haben 40 % der „regelmäßigen“ Telearbeiter täglich weniger als 11 Stunden Ruhezeit.

Um in der Zeit nach der Pandemie die Risiken der Telearbeit zu verringern und ihre Vorzüge zu verstärken, appelliert der EWSA deshalb an die Sozialpartner in den Mitgliedstaaten, im Rahmen der bestehenden Systeme des sozialen Dialogs und der Tarifverhandlungen Regeln festzulegen, die jeweils auf den Mitgliedstaat sowie die branchen- und unternehmenspezifische Situation abgestimmt sind.

Telearbeit muss angemessen geregelt werden und nach dem Ende der COVID-19-Krise umkehrbar und freiwillig bleiben. Telearbeiter sollten dieselben individuellen und kollektiven Rechte und die gleiche Arbeitsbelastung haben wie ihre Kollegen, die in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers arbeiten. Nach Auffassung des EWSA müssen Telearbeitsregelungen schriftlich festgelegt und dabei die Gleichbehandlung und gleiche Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen am Arbeitsplatz garantiert werden.

„Das Home-Office wird künftig ein Merkmal der Arbeitsmärkte sein, es darf aber nicht zu sozialen Rückschritten und zur Isolation der Arbeitnehmer führen. Telearbeit ermöglicht die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, dabei muss jedoch unbedingt verhindert werden, dass es zu Diskriminierungen bzw. Ungleichbehandlung zwischen Telearbeitern und Bürogängern kommt“, betonte der Berichterstatter für die Stellungnahme zu den Herausforderungen der Telearbeit, Carlos Manuel Trindade.

Angesichts der raschen Ausbreitung dieser Arbeitsform und der Lehren aus der Pandemie sollten die geltenden EU-Vereinbarungen über Telearbeit überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie unter den neuen Gegebenheiten wirksam sind, so der EWSA.

Besonders bedeutsam sind hier die Rahmenvereinbarungen über Telearbeit und Digitalisierung, die die europäischen Sozialpartner 2002 bzw. 2020 unterzeichnet haben. Sie sollten von den Mitgliedstaaten und Sozialpartnern bei der Erarbeitung nationaler Telearbeitsregelungen für Unternehmen und Beschäftigte berücksichtigt werden.

Außerdem könnte eine Gesetzgebungsinitiative im Einklang mit den Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf europäischer Ebene und/oder auf Ebene der Mitgliedstaaten auf den Weg gebracht werden, um das Recht auf Nichterreichbarkeit zu schützen und durchzusetzen.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten auch auf bestehende Rechtsvorschriften zurückgreifen, wie etwa die Richtlinien über die Arbeitszeit und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, die auf die Telearbeit uneingeschränkt anwendbar sind. Diese Richtlinien sollten in nationales Recht umgesetzt und entsprechend angewandt werden, da dies „sicherlich zu besseren Bedingungen für Telearbeiter beitragen“ wird.

Der EWSA wies auch auf die Gefahr hin, dass durch Telearbeit zwangsläufig eine Doppelbelastung durch bezahlte und unbezahlte Arbeit entsteht. Die Tätigkeiten im Haushalt sind noch immer nicht gleichmäßig zwischen Frauen und Männern aufgeteilt, wobei erstere die Hauptlast tragen. Dies verringert die Produktivität von Frauen bei der bezahlten Arbeit und könnte ihren Berufsperspektiven beeinträchtigen.

„Sowohl die Gesellschaft als Ganzes als auch die Unternehmen müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um diese Geschlechterstereotype zu beseitigen und Frauen über ihre vielen anderen Rollen und Qualitäten hinaus als vollwertige Arbeitskräfte anzuerkennen. Die wirtschaftlichen und sozialen Kosten solcher Rollenklischees für die Gesellschaft sind sehr hoch“, erklärte die Berichterstatterin für die Stellungnahme, Milena Angelova.

Der EWSA fordert in dieser Hinsicht auch einen „Betreuungs- und Pflegedeal für Europa“ und nennt die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Bezahlbarkeit von Betreuungs- bzw. Pflegeinfrastrukturen und -dienstleistungen für Kinder, Menschen mit besonderen Bedürfnissen und ältere Menschen als weitere entscheidende Voraussetzungen für geschlechtergerechte Telearbeit.