European Economic
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Kapitalmarktunion: EWSA nimmt zu den neuen Anforderungen für die Börsennotierung und zur Überarbeitung der EMIR-Verordnung Stellung
Der EWSA verabschiedete am 23. März zwei Stellungnahmen zu den jüngsten Kommissionsvorschlägen zur Weiterentwicklung der lückenhaften und weitgehend unvollendeten Kapitalmarktunion. Es handelt sich um ein neues Gesetz zur Börsennotierung und die Überarbeitung der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR).
Mit dem neuen Rechtsakt über die Börsennotierung will die Kommission den dafür erforderlichen Verwaltungsaufwand für Unternehmen jeder Größe, insbesondere für KMU, verringern und ihnen so die Kapitalbeschaffung durch die Börsennotierung an den europäischen Kapitalmärkten erleichtern.
Der EWSA begrüßt die Initiative, da eine stärkere Eigenkapitalfinanzierung und geringere Abhängigkeit europäischer Unternehmen von Bankkrediten für die Erholung nach der Pandemie und zum Aufbau eines widerstandsfähigen Wirtschaftssystems entscheidend sind. Nach Auffassung des EWSA könnten Familienunternehmen durch einen Börsengang bislang ungenutzte Möglichkeiten zur Mobilisierung von Wachstumskapital erschließen.
Laut EWSA-Berichterstatter Kęstutis Kupšys „hilft die Mehrstimmrechtsregelung Eignerfamilien dabei, die Kontrolle zu behalten. So wird die Börsennotierung für sie attraktiver. Außerdem muss der Inhalt des Prospekts gestrafft werden, um die Kosten und den Aufwand für die Emittenten deutlich zu verringern. Nur auf Englisch vorliegende Emissionspapiere, wie sie die Kommission vorschlägt, behindern jedoch die Entwicklung einer nationalen Anlagebasis für Kleinanleger.“
Die Kommission hat auch eine neue Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) vorgeschlagen, mit der die Clearingkapazitäten in der EU verbessert werden sollen. In Bezug auf die EMIR-Verordnung hätte der EWSA mehr Entschlossenheit zur Verringerung der Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien (CCP) im Vereinigten Königreich sowie spezifischere Vorschriften und Anreize erwartet, um nach dem Brexit den Übergang zu CCPs mit Sitz in der EU zu fördern.
EWSA-Berichterstatter Florian Marin erklärte: "Es fehlt ein klarer Plan mit konkreten Maßnahmen zur Schaffung eines wettbewerbsorientierten und konsolidierten Clearingsmarktes. Leider wurde der derzeitige Rahmen nicht nach fünf Jahren einer Bewertung unterzogen. Der EWSA schlägt vor, dass die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung einen Bericht über die Gründe für die Inanspruchnahme von Drittstaaten-CCPs vorlegt.“ (tk)