In einer auf der März-Plenartagung verabschiedeten Stellungnahme fordert der EWSA die europäischen Institutionen nachdrücklich dazu auf, sich mit dem Problem der uneinheitlichen Umsetzung außenpolitischer Sanktionen in den Mitgliedstaaten zu befassen. Der EWSA ist besorgt über diese Widersprüche und fordert Sofortmaßnahmen für humanitäre Hilfe und zum Schutz von Journalisten in den sanktionierten Regimen.

Der Rat der Europäischen Union verhängt im Namen aller Mitgliedstaaten außenpolitische Sanktionen. Deren Umsetzung und Durchsetzung erfolgt derzeit jedoch dezentral. Dies hat zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Definitionen, Anwendungsbereiche, Strafen und Ermittlungskapazitäten in den Mitgliedstaaten geführt. Diese Fragmentierung untergräbt die Wirksamkeit der EU-Sanktionen und birgt die Gefahr, die Union zu spalten. Dabei werden in einigen Ländern Sanktionsverstöße weniger streng behandelt als in anderen. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission eine Richtlinie zur Vereinheitlichung der Straftaten und Strafen bei Sanktionsverstößen vorgeschlagen.

In seiner Stellungnahme „Verstoß gegen Sanktionen/EU-Straftatbestände“ legt der EWSA den EU-Institutionen nahe, die Ausnahmeregelungen für humanitäre Akteure auszuweiten, um negative Folgen für humanitäre Hilfe und Unterstützung zu vermeiden. „Wir wollen die humanitäre Hilfe für Bedürftige, die unter sanktionierten Regimen leben, wahren“, so EWSA-Mitglied und Berichterstatter für die Stellungnahme José Antonio Moreno Díaz. „Wir fordern eine ständige Ausnahmeregelung für humanitäre Hilfe. Es muss sichergestellt werden, dass Mitarbeitern von Hilfsorganisationen bei ihrer Arbeit keine strafrechtliche Verfolgung droht.“

Der EWSA betonte, dass angemessene Informationen und die proaktive Unterstützung des Privatsektors sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen erforderlich sind, damit sich diese an die neuen Rechtsvorschriften anpassen und den Sanktionsregelungen entsprechen können. Die Mitgliedstaaten müssen über ausreichende Verwaltungskapazitäten, Finanzmittel und geschultes Personal verfügen, um Sanktionsverstöße aufzudecken, zu verfolgen und zu ahnden. (gb)