European Economic
and Social Committee
Asbest: EWSA fordert strengeren EU-Grenzwert als von der Kommission vorgeschlagen
Der technische Grenzwert für die Asbestexposition sollte langfristig niedriger liegen, als es von der Europäischen Kommission in der jüngst vorgelegten Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz aktuell vorgeschlagen wird, erklärt der EWSA in einer auf seiner Plenartagung im Dezember verabschiedeten Stellungnahme.
„Die Sozialpartner können über den neuen Grenzwert gemäß der Richtlinie hinausgehen und geeignete Maßnahmen zur weiteren Verringerung der Asbestexposition am Arbeitsplatz ergreifen“ heißt es in der Stellungnahme des EWSA zum Schutz vor Asbest am Arbeitsplatz.
Nach Ansicht des EWSA sollte der technische Grenzwert nach einem angemessenen Übergangszeitraum langfristig auf 0,001 Fasern/cm3 festgelegt werden.
„Wir begrüßen das Bestreben der Kommission zur Senkung der Zahl der Krebserkrankungen und die konkreten Maßnahmen zur Minimierung der Asbestexposition am Arbeitsplatz. Dies ist eine gute Ausgangsbasis für weitere Schritte zur Verwirklichung einer Nulltoleranz bei der Asbestexposition am Arbeitsplatz. Wir sind jedoch der Meinung, dass die EU über den Vorschlag der Kommission hinausgehen sollte“, so die Berichterstatterin für die EWSA-Stellungnahme, Ellen Nygren.
„Es gibt bei einer Asbestexposition keinen sicheren Grenzwert, ab dem das Risiko einer Krebserkrankung nicht mehr gegeben ist. Und so gibt es immer noch zahlreiche Arbeiten, bei denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diesem tödlichen Stoff ausgesetzt sind, auch wenn die Verwendung von Asbest mittlerweile verboten ist“, warnte sie.
Laut den Zahlen, die vor Kurzem im EWSA auf einer Anhörung vorgelegt wurden, sterben in der EU jedes Jahr etwa 90 370 Menschen an den Folgen einer asbestbedingten Krebserkrankung. Dies belegt die Notwendigkeit eines niedrigeren Grenzwerts.
Um dieses Ziel zu erreichen, empfiehlt der EWSA die Ausarbeitung eines Fahrplans mit flankierenden Maßnahmen, die über den Vorschlag der Kommission hinausgehen. Dazu gehört auch eine finanzielle Unterstützung von Unternehmen und Regionen, die sonst nicht in der Lage wären, dieses Ziel zu erreichen.
Da viele Menschen Asbest ausgesetzt sein könnten, ohne dass sie sich dessen überhaupt bewusst wären, fordert der EWSA die Kommission zur Durchführung einer Informationskampagne auf, um die Öffentlichkeit auf allen möglichen Wegen – auch über die Medien – über Asbest und die damit verbundenen Gefahren zu informieren.
Falls eine Asbestexposition tatsächlich besteht oder vermutet wird, sollten alle betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer medizinisch untersucht und die Ergebnisse dokumentiert werden. So kann sichergestellt werden, dass ihre Gesundheit angemessen überwacht wird und bei jedem Arbeitsplatzwechsel über ihre gesamte berufliche Laufbahn hinweg geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. (ll)