Die Interne Beratungsgruppe der EU im Rahmen des Freihandelsabkommens EU-Singapur

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur trat am 21. November 2019 in Kraft. Das Abkommen enthält ein Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung (Kapitel 12), in dem sich die EU und Singapur verpflichten, die Arbeitnehmerrechte, den Umweltschutz und die nachhaltige Entwicklung im Einklang mit internationalen Instrumenten wie den IAO-Übereinkommen und multilateralen Umweltübereinkommen wie dem Übereinkommen von Paris zu fördern. Des Weiteren werden u.a. folgende Bereiche abgedeckt: die soziale Verantwortung der Unternehmen, die biologische Vielfalt, die nachhaltige Forstwirtschaft und die nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen und der Aquakultur.

In dem Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung ist vorgesehen, dass jede Vertragspartei interne Beratungsgruppen (DAG) einrichtet, die sich aus Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen zusammensetzen.

Die DAG der EU im Rahmen des Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur setzt sich aus Mitgliedern des EWSA und europäischer der Zivilgesellschaft zusammen, wobei eine ausgewogene Vertretung unabhängiger Interessenträger aus den Bereichen Wirtschaft und Gesellschaft sowie weiterer nichtstaatlicher Akteure (u. a. Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Umweltschutzorganisationen) gewährleistet wird.

Hauptzweck der DAG der EU ist es, die Umsetzung des Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Singapur zu überwachen.